Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten K, sein Wohnort ist I. Mit Befehl des Bezirksgendarmeriekommandos Innsbruck vom 19. Juni 1997 wurde er mit Wirkung vom 30. Juni 1997 bis 31. Oktober 1997 dem Gendarmerieposten G, Grenzkontrollstelle B dienstzugeteilt. Mit Reiserechnungen vom 1. und 31. Juli, 31. August, sowie 1. und 30. Oktober 1997 machte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §16 Abs3;RGV 1955 §16 Abs4;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Als "Bahnhof" im Sinn der RGV sind im Zusammenhang mit § 22 Abs. 3 RGV nicht nur Bahnhöfe und die Haltestellen von Eisenbahnen, die Haltestellen von Überlandbussen und die Haltestellen von Massenbeförderungsmitteln anzusehen, wenn diese unmittelbar zur Erreichung eines außerhalb des Diens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war in dem in Frage stehenden Zeitraum das Postamt A, sein ständiger Wohnort S. In der Zeit vom 23. November bis 21. Dezember 1993 war der Beschwerdeführer zum Postamt O aus dienstlichen Gründen als "Springer" (Amtsleiter) dienstzugeteilt. Hiefür erhielt der Beschwerdeführer einen Reisekostenvorschuß in der Höhe von S 15.000,-- ausbezahlt. Mit Reiserechnung vom 22... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 22 Abs 3 RGV besteht kein Raum für eine analoge Berücksichtigung von Zurechnungszeiten nach § 16 Abs 2 RGV für die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Dienststelle und "Bahnhof" (Hinweis E 18.4.1988, 87/12/0048, VwSlg 12702 A/1988). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §16 Abs3;RGV 1955 §22 Abs3;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: § 22 oder andere Bestimmungen der RGV bieten keine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von einerseits Fahrzeiten mit einem PKW zum Zuteilungsort und zurück, andererseits auch nicht für eine Mitberücksichtigung der Abs 2 und 3 des § 16 RGV bei Ermittlung der fahrplanmäßigen Fahrzeit n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe PT 8 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist das Fernmeldebauamt Innsbruck, Bautrupp X. In der Zeit vom 1. Februar 1988 bis 29. Februar 1988 wurde er dem Fernmeldebaubezirk nn in Innsbruck dienstzugeteilt. Mit Bescheid vom 31. Jänner 1990 stellte die Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg gemäß § 13 a des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) fest, daß der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §16 Abs3;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: § 22 oder andere Bestimmungen der RGV bieten keine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von einerseits Fahrzeiten mit einem PKW zum Zuteilungsort und zurück, andererseits auch nicht für eine Mitberücksichtigung der Abs 2 und 3 des § 16 RGV bei Ermittlung der fahrplanmäßigen Fahrzeit nach § 22 Abs ... mehr lesen...