Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 RGV

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1982/2/16 4Ob10/81 (4Ob11/81, 4Ob12/81)

Norm: RGV §1 Abs1
Rechtssatz: Der RGV liegt der Gedanke einer Pauschalabgeltung des durch eine Dienstreise verursachten Mehraufwandes zugrunde, sofern die RGV keine Ausnahmen vorsieht, kommt es regelmäßig nicht darauf an, ob und in welcher Höhe ein solcher Mehraufwand tatsächlich entstanden ist. Entscheidungstexte 4 Ob 10/81 Entscheidungstext OGH 16.02.1982 4 Ob 10/81 Veröff:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1982

RS OGH 1982/2/16 4Ob10/81 (4Ob11/81, 4Ob12/81)

Norm: RGV §1 Abs1RGV §4 Z2
Rechtssatz: Der Anspruch auf Reisegebühren ist weder dem Grunde, noch der Höhe nach von einem tatsächlichen Mehraufwand abhängig; dies gilt daher auch für die Reisezulage nach § 4 Z 3 RGV. Den Teilnehmern eines von der Arbeitsmarktverwaltung organisierten Kurses steht daher eine Reisezulage in voller Höhe auch dann zu, wenn sie während der Dauer des Kurses unentgeltlich untergebracht und verpflegt werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1982

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