Die klagende Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger reg. Genossenschaft m. b. H. (AKM) behauptet, die Beklagte beschäftige in ihrem Zweigbetrieb in S etwa 140 Näherinnen. Sie übertrage an die Arbeitsplätze täglich Rundfunksendungen, in denen Musikstücke Werkbestand der Klägerin angehören, gebracht würden, ohne Werknutzungsbewilligung der Klägerin zu verfügen. Die Dienstnehmerinnen hätten auch die Möglichkeit, Schallplatten, die von zu Hause mitgeb... mehr lesen...
Norm: UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unternehmerische Handeln liegt auch dann vor, wenn es nicht unmittelbar zu Erzielung von Einnahmen durch Steigerung des Umsatzes oder der Arbeitsleistung von Dienstnehmern führt, sondern entfernteren Möglichkeiten der Förderung wirtschaftlicher Interessen oder Belange dient. Dazu muß auch die Möglichkeit der allgemeinen Förderung des Betriebsklimas oder der Arbeitsfreude und dergleichen gezählt werden. Die Fra... mehr lesen...
Norm: UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Auslegung der Begriffe a) "öffentlich" (§ 18 UrhG) b) "keinerlei Erwerbszweck" (§ 53 Abs 1 Z 3 UrhG) (mit eingehender Darstellung von Literatur und Judikatur). Entscheidungstexte 4 Ob 390/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 390/78 Veröff: SZ 51/167 = ÖBl 1979,51 European Ca... mehr lesen...
Norm: UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Unternehmerische Handeln liegt auch dann vor, wenn es nicht unmittelbar zu Erzielung von Einnahmen durch Steigerung des Umsatzes oder der Arbeitsleistung von Dienstnehmern führt, sondern entfernteren Möglichkeiten der Förderung wirtschaftlicher Interessen oder Belange dient. Dazu muß auch die Möglichkeit der allgemeinen Förderung des Betriebsklimas oder der Arbeitsfreude und dergleichen gezählt werden. Die Fra... mehr lesen...
Norm: UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zur Auslegung der Begriffe a) "öffentlich" (§ 18 UrhG) b) "keinerlei Erwerbszweck" (§ 53 Abs 1 Z 3 UrhG) (mit eingehender Darstellung von Literatur und Judikatur). Entscheidungstexte 4 Ob 390/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 390/78 Veröff: SZ 51/167 = ÖBl 1979,51 European Ca... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die öffentliche Aufführung von Werken der Tonkunst, welche durch die Zugehörigkeit des Textdichters, des Komponisten oder Musikverlegers zur klagenden Partei oder zu einer dieser durch Gegenseitigkeitsvertrag angeschlossenen ausländischen Urhebergesellschaft dem Werkbestand der klagenden Partei angehören, durch lebende Musik oder mechanische Musik welcher Art immer, soweit es hiezu der Einwilligung der Urheber bedarf, zu unterla... mehr lesen...
Norm: ASVG §31UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für Fernsehaufführungen in einem Kurheim eines Sozialversicherungsträgers ist die Aufführungsfreiheit gemäß § 53 Abs 1 Z 3 UrhG zu verneinen, die Öffentlichkeit gemäß § 18 UrhG zu bejahen. Entscheidungstexte 4 Ob 344/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 344/73 Veröff: SZ 47/7 = JBl 1974,577 = ÖBl 1974,73 = ZfRV 1974 H4,2... mehr lesen...
Norm: UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für Darbietungen geschützter Musik in den Aufenthaltsräumen und Gemeinschaftsräumen von Sanatorien, Kurheimen, Heilstätten oder dergleichen sind auch dann Aufführungsgebühren an die GEMA zu entrichten, wenn diese Häuser von einer Anstalt des öffentlichen Rechts (hier Landesversicherungsanstalt) betrieben werden. BGH vom 10.03.1972, I ZR 30/70; Veröff: NJW 1972,1273 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASVG §31UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für Fernsehaufführungen in einem Kurheim eines Sozialversicherungsträgers ist die Aufführungsfreiheit gemäß § 53 Abs 1 Z 3 UrhG zu verneinen, die Öffentlichkeit gemäß § 18 UrhG zu bejahen. Entscheidungstexte 4 Ob 344/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 344/73 Veröff: SZ 47/7 = JBl 1974,577 = ÖBl 1974,73 = ZfRV 1974 H4,2... mehr lesen...
Norm: UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für Darbietungen geschützter Musik in den Aufenthaltsräumen und Gemeinschaftsräumen von Sanatorien, Kurheimen, Heilstätten oder dergleichen sind auch dann Aufführungsgebühren an die GEMA zu entrichten, wenn diese Häuser von einer Anstalt des öffentlichen Rechts (hier Landesversicherungsanstalt) betrieben werden. BGH vom 10.03.1972, I ZR 30/70; Veröff: NJW 1972,1273 Entscheidungste... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Verurteilung der Beklagten, 1. die öffentliche Aufführung von Werken der Tonkunst, welche durch die Zugehörigkeit des Textdichters, Komponisten oder Musikverlegers zur Klägerin oder zu einer dieser durch Gegenseitigkeitsvertrag angeschlossenen ausländischen Urhebergesellschaft dem Werkebestand der Klägerin angehören, durch mechanische Musik mittels eines Rundfunkgerätes in ihrem Geschäftslokal in Wien 1, soweit es hiezu der Einwilligung der Urheber be... mehr lesen...
Norm: UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Kein "Erwerbszweck", wenn in einem Süßwarengeschäft - hauptsächlich zur Unterhaltung des Verkaufspersonals - Radiomusik gespielt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 350/70 Entscheidungstext OGH 17.11.1970 4 Ob 350/70 Veröff: SZ 43/207 = ÖBl 1971,54 4 Ob 390/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Kein "Erwerbszweck", wenn in einem Süßwarengeschäft - hauptsächlich zur Unterhaltung des Verkaufspersonals - Radiomusik gespielt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 350/70 Entscheidungstext OGH 17.11.1970 4 Ob 350/70 Veröff: SZ 43/207 = ÖBl 1971,54 4 Ob 390/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 53 Abs 1 Z 3 UrhG deckt die Freiheit der öffentlichen Aufführung von Schallplatten nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Unentgeltlichkeit und Mangel des Erwerbszweckes); sonst ist nur die nicht öffentliche Wiedergabe von Schallplatten erlaubt. Entscheidungstexte 9 Os 81/66 Entscheidungstext OGH 20.10.1966 9 Os 81/66 Veröff: JBl 1... mehr lesen...
Norm: UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 53 Abs 1 Z 3 UrhG deckt die Freiheit der öffentlichen Aufführung von Schallplatten nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Unentgeltlichkeit und Mangel des Erwerbszweckes); sonst ist nur die nicht öffentliche Wiedergabe von Schallplatten erlaubt. Entscheidungstexte 9 Os 81/66 Entscheidungstext OGH 20.10.1966 9 Os 81/66 Veröff: JBl 1... mehr lesen...
Norm: UrhG §53 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Anführung des Titels und der Anfangstakte eines Schlagerliedes zu einem Propagandagedicht auf einem Kalender begründet keinen unerlaubten Eingriff in die Werknutzungsrechte am Tonwerk. Entscheidungstexte 3 Ob 969/37 Entscheidungstext OGH 14.09.1937 3 Ob 969/37 Veröff: SZ 19/248 European Case L... mehr lesen...
Norm: UrhG §53 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Anführung des Titels und der Anfangstakte eines Schlagerliedes zu einem Propagandagedicht auf einem Kalender begründet keinen unerlaubten Eingriff in die Werknutzungsrechte am Tonwerk. Entscheidungstexte 3 Ob 969/37 Entscheidungstext OGH 14.09.1937 3 Ob 969/37 Veröff: SZ 19/248 European Case L... mehr lesen...