Entscheidungen zu § 42b Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2005/7/12 4Ob115/05y, 4Ob79/11p, 4Ob43/12w, 4Ob138/13t, 4Ob226/14k, 4Ob54/15t

Norm: UrhG §42b Abs1UrhG §42b Abs4UrhG §42b Abs6
Rechtssatz: Nicht jedes Trägermaterial, sondern nur solches, das der gesetzlichen Umschreibung des § 42b Abs 1 UrhG entspricht, unterliegt der in dieser Bestimmung normierten Leerkassettenvergütung. Das trifft zwar auf Trägermaterial, das in MP3-Playern integriert ist, und auf wechselbare Speicherkarten für solche Geräte zu, die in weit überwiegenden Maß für Vervielfältigungen zum eigenen oder pr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.2005

TE OGH 2005/7/12 4Ob115/05y

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Entscheidung | OGH | 12.07.2005

RS OGH 1996/10/15 4Ob2159/96w, 4Ob79/11p

Norm: UrhG §42b Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 42 b Abs 1 UrhG in der Fassung UrhG-Nov 1996 ist die Leerkassettenvergütung zu entrichten, wenn Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommt; dass es nicht im Inland benutzt wird, begründet keine Ausnahme mehr. Entscheidungstexte 4 Ob 2159/96w Entscheidungstext OGH 15.10.1996 4 Ob 2159/96w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1996

Entscheidungen 1-3 von 3

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