Entscheidungen zu § 42 UrhG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/3 87/13/0036

Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, erzielte in den Streitjahren 1979 bis 1981 als Angestellter einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben diesen Einkünften erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die aus der Abhaltung von Fachvorträgen (Seminaren) und der Erstellung von Gutachten resultierten. Für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 87/13/0036

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §42;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "eigener Gebrauch" iSd § 42 UrhG ist vielmehr im Sinne "für eigene Zwecke" zu verstehen und dient als Abgrenzung gegenüber dem Zweck der Veröffentlichung (siehe insbesondere Abs 2 des § 42 UrhG). Unter eigenen Zwecken sind alle jene zu verstehen, die dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

RS Vwgh 1987/10/28 86/03/0179

Index: 16/01 Medien20/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;MedienG §1 Abs1 Z8;PostG Anl1 §20 Abs3 Z3;UrhG;
Rechtssatz: Das Erfordernis einer Ermächtigung nach dem Urheberrechtsgesetz zur Führung des Titels einer Druckschrift spricht nicht für, sondern gegen eine Rechtsnachfolge in die Stellung des Medieninhabers (Verlegers). Schlagworte Maßgebende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1987

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