Die klagende Partei begehrt unter Hinweis auf die §§ 15, 86 UrhG. Zuspruch eines angemessenen Entgeltes von 362.871 S, da die beklagte Partei unter Verletzung von Urheberrechten (§§ 15, 17 UrhG.) ohne Bewilligung der klagenden Partei Aufnahmen auf Schallträgern mache und diese sowie Industrieschallplatten zu Rundfunksendungen verwende. Das Erstgericht hat dahin erkannt, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Es führt insbesondere aus, daß das Vervielfältigungsrecht ... mehr lesen...
Norm: UrhG 1936 §15UrhG 1936 §17UrhG 1936 §33 Abs1
Rechtssatz: Werden im Rundfunkbetriebe Schallträger hergestellt, die zu einer wiederholbaren Wiedergabe geeigent sind, ist die Gestattung des Urhebers erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 34/50 Entscheidungstext OGH 21.06.1950 3 Ob 34/50 Veröff: SZ 23/207 4 Ob 345/98h Ent... mehr lesen...