Begründung: Die Parteien streiten über die Frage, wie sich ein auf § 20b AO gestützter Rücktritt eines Werknutzungsberechtigten auf Unterlassungsansprüche des Urhebers gegen Dritte auswirkt, die ihre Rechte vom Werknutzungsberechtigten ableiten. Dem liegt folgender im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger Sachverhalt zugrunde: Eine Gesellschaft war Generalunternehmerin für die Errichtung mehrerer Attraktionen im Wiener Prater. In ihrem Auftrag stellte die Klägerin den Film ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Besicherung der von der klagenden Sparkasse dem späteren Gemeinschuldner, einem freischaffenden Komponisten, gewährten Kredite, trat dieser mit Vereinbarung vom 17. 12. 1997 seine künftigen Tantiemenforderungen gegenüber der AKM und der Austro Mechana an die Klägerin ab. Die AKM und Austro Mechana wurden von diesen Forderungsabtretungen verständigt. Die Verrechnung der Tantiemenforderungen durch die Verwertungsgesellschaften erfolgt vierteljährlich (März, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte erbringen in Österreich Dienstleistungen auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Die Drittbeklagte ist - zumindest mittelbar - Gesellschafterin der Erst- und Zweitbeklagten. Sie hat von der S*****, *****gmbH ***** sämtliche Werknutzungsrechte an dem EDV-Programm "S*****-C*****" übertragen erhalten und der Erst- und der Zweitbeklagten daran - zumindest mittelbar - Werknutzungsrechte eingeräumt. Di... mehr lesen...
Begründung: Im Februar 1992 war der Kläger von der Beklagten mit der Erstellung eines "Corporate Identity-Programms" ("CI-Programms"), also mit der Gestaltung eines Signets (Logos) und von Drucksorten (Briefköpfen, Kuverts, Visitenkarten udgl), beauftragt worden. Der Kläger lieferte in mehreren Layoutphasen bis zum 21.2.1992 ein "CI-Programm", darunter auch das nachstehende, von ihm gestaltete Logo, an die Beklagte aus: Mit Schreiben vom 24.2.1992 brachte die Beklagte dem Kläg... mehr lesen...
Die klagende "Austro-Mechana Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH" verwaltet und verwertet die den Urhebern musikalischer Werke - mit oder ohne Text - zustehenden "mechanisch-musikalischen" Rechte, also insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht nach §§ 15, 16 UrhG, soweit es sich auf die Übertragung der Werke auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe für das Gesicht und Gehör (Bild- und Schallträger) und auf die V... mehr lesen...
Norm: ABGB §380ABGB §1172UrhG §24UrhG §26UrhG §31 Abs1VerwGesG §1
Rechtssatz: Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe ei... mehr lesen...