Entscheidungen zu § 16 Abs. 2 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1932/9/20 3Ob436/32

Norm: UrhG §16 Abs2UrhG §78
Rechtssatz: Dem Urheber eines Lichtbildes einer Person, das er ohne Zustimmung der dargestellten Person veröffentlicht hat, steht ein Klagerecht wegen Eingriffes gegen Dritte nur mit Zustimmung der dargestellten Person zu. Entscheidungstexte 3 Ob 436/32 Entscheidungstext OGH 20.09.1932 3 Ob 436/32 Veröff: SZ 14/166 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1932

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