1 Die Revisionswerberin beantragte mit Schreiben vom 29. November 2018 eine Streckenerweiterung der ihr mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 15. Jänner 2018 erteilten Konzession für den Betrieb der Kraftfahrlinie 8 (A - S - K - R - M), die ab dem bisherigen Endpunkt in M über die Z-Straße und eine Gemeindestraße bis H (wobei es sich bei diesem neuen Streckenabschnitt um eine Gleichlaufstrecke mit der Kraftfahrlinie 4 der mitbeteiligten Partei handle) und ab H weiter... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §14KflG 1999 §14 Abs1KflG 1999 §14 Abs3KflG 1999 §14 Abs5KflG 1999 §7 Abs1 Z4 litbKflG 1999 §7 Abs1 Z4 litcÖPNRV-G 1999 §3 Abs3
Rechtssatz: Durch die Novelle BGBl. I Nr. 58/2015 zum KflG 1999 hat der Gesetzgeber gesonderte Regeln für die Konkurrenzierung nicht-kommerzieller Verkehrsdienste geschaffen. Demnach ist zu prüfen, ob der beantragte Kraftfa... mehr lesen...