Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: War das Kind nach den Umständen des Einzelfalls nicht verpflichtet, die erstmalige Festsetzung eines Unterhaltsbeitrags zur Ermöglichung einer nachfolgenden Unterhaltsbevorschussung zu beantragen, so kann ihm auch die Unterlassung eines Rechtsmittels gegen die Antragsabweisung in einem dennoch eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahren nicht als Vernachlässigung einer Rechtspflicht, die einem Anspruch auf Unterhal... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1
Rechtssatz: An der Judikatur, das unterhaltsberechtigte Kind habe grundsätzlich zunächst die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten zur Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs auszuschöpfen, ist festzuhalten. Das Ziel des Unterhaltsvorschußgesetzes, die rasche und unbürokratische Befriedigung von Unterhaltsansprüchen zu erreichen, kann nur vor diesem Hintergrund gesehen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1
Rechtssatz: An der Judikatur, das unterhaltsberechtigte Kind habe grundsätzlich zunächst die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten zur Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs auszuschöpfen, ist festzuhalten. Das Ziel des Unterhaltsvorschußgesetzes, die rasche und unbürokratische Befriedigung von Unterhaltsansprüchen zu erreichen, kann nur vor diesem Hintergrund gesehen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Richtsatzvorschüsse sind zu gewähren, wenn der Unterhaltspflichtige schon viele Jahre abwesend ist (hier: dreizehn Jahre) und deshalb die Anspannungstheorie trotz vorliegender Erstbemessung nicht zielführend erscheint. Die Bestimmung wäre andernfalls gerade auf jene Fälle, die der Gesetzgeber offensichtlich im Auge hatte, weitgehend gar nicht anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Richtsatzvorschüsse sind zu gewähren, wenn der Unterhaltspflichtige schon viele Jahre abwesend ist (hier: dreizehn Jahre) und deshalb die Anspannungstheorie trotz vorliegender Erstbemessung nicht zielführend erscheint. Die Bestimmung wäre andernfalls gerade auf jene Fälle, die der Gesetzgeber offensichtlich im Auge hatte, weitgehend gar nicht anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen den Vorschussgründen nach § 3 Z 2 UVG und dem nach § 4 Z 1 UVG liegt nur darin, dass bei letzterem das Erfordernis des erfolglosen Versuchs einer Exekution wegfällt (EvBl 1995/10). Dem Antragsteller soll nach der als Sonderfall zu § 3 UVG geregelten Bestimmung des § 4 Z 1 UVG die Exekutionsführung als Voraussetzung einer Vorschussgewährung dann erspart bleiben, wenn bereits aufgrund der ob... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3UVG §8
Rechtssatz: Nach § 8 UVG sind Vorschüsse welcher Art auch immer, insbesondere auch solche nach § 4 Z 3 UVG (sog "Haftvorschüsse"), ausnahmslos vom Beginn des Antragsmonates an zu gewähren (2 Ob 603/90 = ÖA 1992, 115). Entscheidungstexte 10 Ob 355/97x Entscheidungstext OGH 25.11.1997 10 Ob 355/97x 10 Ob 19/13m Entsc... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3UVG §8
Rechtssatz: Nach § 8 UVG sind Vorschüsse welcher Art auch immer, insbesondere auch solche nach § 4 Z 3 UVG (sog "Haftvorschüsse"), ausnahmslos vom Beginn des Antragsmonates an zu gewähren (2 Ob 603/90 = ÖA 1992, 115). Entscheidungstexte 10 Ob 355/97x Entscheidungstext OGH 25.11.1997 10 Ob 355/97x 10 Ob 19/13m Entsc... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §11
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 1 UVG gestellt, läßt sich dem Antrag aber auch entnehmen, daß der Vater des Kindes seine ihm mit der einstweiligen Verfügung auferlegte Unterhaltsverpflichtung bisher nicht erfüllt hat, kann auch ein Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 5 UVG zugesprochen werden. Entscheidungstexte 9 Ob 2311/96k Entsch... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §11
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 1 UVG gestellt, läßt sich dem Antrag aber auch entnehmen, daß der Vater des Kindes seine ihm mit der einstweiligen Verfügung auferlegte Unterhaltsverpflichtung bisher nicht erfüllt hat, kann auch ein Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 5 UVG zugesprochen werden. Entscheidungstexte 9 Ob 2311/96k Entsch... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §11
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 1 UVG gestellt, läßt sich dem Antrag aber auch entnehmen, daß der Vater des Kindes seine ihm mit der einstweiligen Verfügung auferlegte Unterhaltsverpflichtung bisher nicht erfüllt hat, kann auch ein Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 5 UVG zugesprochen werden. Entscheidungstexte 9 Ob 2311/96k Entsch... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3SGG §23a
Rechtssatz: Die Durchführung einer stationären Drogenentzugstherapie als Folge einer Weisung im Zusammenhang mit einem Strafaufschub nach § 23a SGG rechtfertigt nicht die Gewährung von Haftvorschüssen gemäß § 4 Z 3 UVG. Anmerkung 0000008 Entscheidungstexte 1 R 296/97f Entscheidungstext LG Feldkirch 25.06.1997 1 R 296/97f ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3SGG §23a
Rechtssatz: Die Durchführung einer stationären Drogenentzugstherapie als Folge einer Weisung im Zusammenhang mit einem Strafaufschub nach § 23a SGG rechtfertigt nicht die Gewährung von Haftvorschüssen gemäß § 4 Z 3 UVG. Anmerkung 0000008 Entscheidungstexte 1 R 296/97f Entscheidungstext LG Feldkirch 25.06.1997 1 R 296/97f ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Eine zur Durchsetzung eines früheren (niedrigeren) Unterhaltstitels eingeleitete Exekution, die den zunächst geschuldeten Unterhalt gedeckt hat, kann die Bevorschussung wegen mangelnder Deckung des aufgrund eines späteren Titels geschuldeten höheren ("laufenden") Unterhaltes - also einen Vorschuß iS des § 3 UVG - nicht rechtfertigen. Denkbar wäre zwar, daß aus Verlauf und Ergebnis der Exekution zur Hereinbri... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Eine zur Durchsetzung eines früheren (niedrigeren) Unterhaltstitels eingeleitete Exekution, die den zunächst geschuldeten Unterhalt gedeckt hat, kann die Bevorschussung wegen mangelnder Deckung des aufgrund eines späteren Titels geschuldeten höheren ("laufenden") Unterhaltes - also einen Vorschuß iS des § 3 UVG - nicht rechtfertigen. Denkbar wäre zwar, daß aus Verlauf und Ergebnis der Exekution zur Hereinbri... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2
Rechtssatz: Der Umstand, daß Aufenthalt und Lebensverhältnisse des Unterhaltsschuldners derzeit unbekannt sind, hindert eine Bevorschussung nicht, soll doch gerade in einem solchen Fall der Vorschuß nach dem Willen des Gesetzgebers gewährt werden (hier: Unterhaltsschuldner hält sich im Ausland auf; weder sein Aufenthalt noch sein Einkommen können ermittelt werden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...