Norm: UVG §3 Z1EuGVÜ Art50 Abs1
Rechtssatz: Ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel nach § 3 Z 1 UVG besteht auch dann, wenn die zur Lösung einer Vorfrage erforderliche Prüfung des einem Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liegenden ausländischen Exekutionstitels ergibt, dass dieser für Österreich für vollstreckbar zu erklären wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 1/05m ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §31 Abs1
Rechtssatz: Erhob der Unterhaltsschuldner im Rekurs gegen eine nach § 31 Abs 1 UVG erwirkte Exekutionsbewilligung erfolgreich die Einwendung, dass der der Gewährung von Unterhaltvorschüssen zugrunde liegende ausländische Exekutionstitel in Österreich nicht vollstreckbar sei, so erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand des § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Die erfolglose Exekutionsführung muss im sechsmonatigen Beobachtungszeitraum vor dem Vorschussantrag (und nicht vor der Entscheidung darüber) gelegen sein. Die nach dem Einlangen des Vorschussantrages abgelaufene Zeit ist nicht auf den sechsmonatigen Beobachtungszeitraum anzurechnen. Entscheidungstexte 2 Ob 64/03f Entscheidungstext OGH 24.04.2003 2 Ob 64/0... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Die erfolglose Exekutionsführung muss im sechsmonatigen Beobachtungszeitraum vor dem Vorschussantrag (und nicht vor der Entscheidung darüber) gelegen sein. Die nach dem Einlangen des Vorschussantrages abgelaufene Zeit ist nicht auf den sechsmonatigen Beobachtungszeitraum anzurechnen. Entscheidungstexte 2 Ob 64/03f Entscheidungstext OGH 24.04.2003 2 Ob 64/0... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4UVG §18
Rechtssatz: Vorschüsse, die ursprünglich nach § 4 Z 1 UVG (Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung) gewährt wurden, können auch dann weiter gewährt werden, wenn sie jetzt auf die Erfolglosigkeit einer zwischenzeitig versuchten Exekution im Sinne des §3 Z2 UVG gestützt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 105/02p Entscheidungstext OGH 16.05.2002 6 Ob 105/02p ... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §3UVG §4 Z1
Rechtssatz: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann das Kind auf Grund einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382a EO die Vorschüsse auch nach § 3 Z 2, § 4 Z 1 UVG beantragen. Dies bringt ihm insofern einen (zeitlichen) Vorteil, als in diesem Fall Vorschüsse bereits vor der von § 4 Z 5 UVG geforderten Monatsfrist ab Zustellung der einstweiligen Verfügung erreicht werden könnten. En... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen den Vorschussgründen nach § 3 Z 2 UVG und dem nach § 4 Z 1 UVG liegt nur darin, dass bei letzterem das Erfordernis des erfolglosen Versuchs einer Exekution wegfällt (EvBl 1995/10). Dem Antragsteller soll nach der als Sonderfall zu § 3 UVG geregelten Bestimmung des § 4 Z 1 UVG die Exekutionsführung als Voraussetzung einer Vorschussgewährung dann erspart bleiben, wenn bereits aufgrund der ob... mehr lesen...
Norm: UVG §3
Rechtssatz: Auf welche Ursachen die Erfolglosigkeit der Exekutionsführung zurückzuführen ist, ist grundsätzlich nicht entscheidend. Der Mißerfolg der Exekutionsführung muß aber der Sphäre des nichtleistenden Unterhaltsschuldners im weitesten Sinn zuzurechnen sein. Entscheidungstexte 4 Ob 353/97h Entscheidungstext OGH 09.12.1997 4 Ob 353/97h ... mehr lesen...
Norm: EO §292bUVG §3 Z2
Rechtssatz: Ein Exekutionsmisserfolg im Sinne des § 3 Z 2 UVG liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige alle zur Erreichung des Exekutionszieles notwendigen Aktivitäten entfaltet hat. Dazu gehört bei Erfolglosigkeit der Exekution infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Erwerbseinkommens ein entsprechender gesetzlich eingeräumter Antrag nach § 292 b EO auf Herabsetzung des unpfändbaren Betrages als eine der ges... mehr lesen...
Norm: EO §292bUVG §3 Z2
Rechtssatz: Ein Exekutionsmisserfolg im Sinne des § 3 Z 2 UVG liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige alle zur Erreichung des Exekutionszieles notwendigen Aktivitäten entfaltet hat. Dazu gehört bei Erfolglosigkeit der Exekution infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Erwerbseinkommens ein entsprechender gesetzlich eingeräumter Antrag nach § 292 b EO auf Herabsetzung des unpfändbaren Betrages als eine der ges... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Eine zur Durchsetzung eines früheren (niedrigeren) Unterhaltstitels eingeleitete Exekution, die den zunächst geschuldeten Unterhalt gedeckt hat, kann die Bevorschussung wegen mangelnder Deckung des aufgrund eines späteren Titels geschuldeten höheren ("laufenden") Unterhaltes - also einen Vorschuß iS des § 3 UVG - nicht rechtfertigen. Denkbar wäre zwar, daß aus Verlauf und Ergebnis der Exekution zur Hereinbri... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2UVG §4 Z1
Rechtssatz: Eine zur Durchsetzung eines früheren (niedrigeren) Unterhaltstitels eingeleitete Exekution, die den zunächst geschuldeten Unterhalt gedeckt hat, kann die Bevorschussung wegen mangelnder Deckung des aufgrund eines späteren Titels geschuldeten höheren ("laufenden") Unterhaltes - also einen Vorschuß iS des § 3 UVG - nicht rechtfertigen. Denkbar wäre zwar, daß aus Verlauf und Ergebnis der Exekution zur Hereinbri... mehr lesen...
Norm: UVG §3
Rechtssatz: Zahlt der Drittschuldner für mehrere Unterhaltsberechtigte, dann sind diese Zahlungen bei der Ermittlung des Erfolges einer im Beobachtungszeitraum geführten Exekution im Verhältnis Einzelunterhalt zu Gesamtunterhalt aufzuteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 2306/96k Entscheidungstext OGH 20.11.1996 7 Ob 2306/96k Euro... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Hereingebrachte Unterhaltsrückstände sind auf den laufenden Unterhalt anzurechnen. Eine andere Anrechnung hätte zur Folge, daß - entgegen dem Gesetzeswortlaut - hereingebrachte Unterhaltsrückstände nicht auf den laufenden Unterhalt angerechnet würden, sofern die Exekution in einem Teil des Beobachtungszeitraums eine den fällig gewordenen Unterhaltsbeitrag übersteigenden Erfolg hatte. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Die Anordnung in § 3 Z 2 UVG, daß Unterhaltsvorschüsse zu gewähren sind, wenn eine der genannten Exekutionsarten auch nur einen in den letzten 6 Monaten vor Stellung des Antrages auf Vorschußgewährung fällig gewordenen Unterhaltsbeitrag nicht voll gedeckt hat, hat zur Folge, daß es nicht auf das Gesamtergebnis im Beobachtungszeitraum, sondern auf die in jedem einzelnen Monat tatsächlich hereingebrachten Beträge ankom... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Hereingebrachte Unterhaltsrückstände sind auf den laufenden Unterhalt anzurechnen. Eine andere Anrechnung hätte zur Folge, daß - entgegen dem Gesetzeswortlaut - hereingebrachte Unterhaltsrückstände nicht auf den laufenden Unterhalt angerechnet würden, sofern die Exekution in einem Teil des Beobachtungszeitraums eine den fällig gewordenen Unterhaltsbeitrag übersteigenden Erfolg hatte. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z2
Rechtssatz: Die Anordnung in § 3 Z 2 UVG, daß Unterhaltsvorschüsse zu gewähren sind, wenn eine der genannten Exekutionsarten auch nur einen in den letzten 6 Monaten vor Stellung des Antrages auf Vorschußgewährung fällig gewordenen Unterhaltsbeitrag nicht voll gedeckt hat, hat zur Folge, daß es nicht auf das Gesamtergebnis im Beobachtungszeitraum, sondern auf die in jedem einzelnen Monat tatsächlich hereingebrachten Beträge ankom... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §8 Abs1
Rechtssatz: Es kann schon innerhalb des letzten Monats, in dem ein dann eingestellter Vorschuß gemäß § 4 Z 5 UVG noch zu gewähren war, ein Antrag auf (Neu)Gewährung eines - höheren - Vorschusses gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG auf Grund des bereits vollstreckbaren endgültigen Unterhaltsbemessungsbeschlusses mit der Wirkung des § 8 Abs 1 UVG gestellt werden. Einem solchen Antrag ist aber nur soweit stattzugeben, a... mehr lesen...