Begründung: Der am 11. 3. 2010 geborene mj T********** ist österreichischer Staatsbürger und lebt bei seiner Mutter in Wien. Am 1. 6. 2010 brachte er (vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger) beim Erstgericht einen gegen P***** S***** gerichteten Antrag auf Feststellung der Vaterschaft ein und begehrte einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 320 EUR monatlich ab 11. 3. 2010; in der Folge schränkte er das Unterhaltsbegehren auf 270 EUR monatlich ein (ON 19). Mit (mündlich verkünde... mehr lesen...
Begründung: Die am 19. 1. 1996 geborene M*****, ist die Tochter von C***** und M*****. Der Vater wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 26. 2. 1998, GZ 2 P 20/98m-12, zu einer Unterhaltsleitung von monatlich 101,74 EUR verpflichtet. Die dem Kind zunächst (mit Beschluss vom 2. 2. 2007 [ON 3]) gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 3. 2007 bis 28. 2. 2010 in Titelhöhe weitergewährten Unterhaltsvorschüsse wurden mit Ablauf des Monats August 2009 eingestellt und der Min... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 12. 2008 geborene mj N***** ist österreichischer Staatsbürger und lebt bei seiner Mutter in Wien. Am 25. 3. 2009 brachte er beim Erstgericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft, verbunden mit einem Antrag auf Festsetzung von Unterhalt ein. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 17. 4. 2009 wurde das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts im Hinblick auf das Verfahren über den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gemäß § 25 Abs 2 AußStrG unterbrochen ... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 6. 1998 geborene Nicole F***** ist die Tochter von Markus E***** und Monika F*****. Das Kind lebt bei der Mutter in Wien. Der Vater ist zu Geldunterhalt verpflichtet. Mit Beschluss vom 11. 9. 2008 (ON U18) setzte das Erstgericht von Amts wegen die dem Kind für Zeiträume vom 1. 7. 2002 bis 30. 9. 2008 gewährten Unterhaltsvorschüsse auf folgende monatliche Beträge herab: a) vom 1. 7. 2002 bis 31. 12. 2004 auf 80 EUR, b) vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2005 auf 85 EUR... mehr lesen...
Begründung: Der bei seiner Mutter lebende Fabian K*****, geboren am 24. September 2003, ist der Sohn von Christine K***** und Mario Z*****. Der Vater wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Judenburg vom 23. 6. 2004 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 157 EUR verpflichtet. Mit Beschluss vom 4. 8. 2004 erhöhte das Bezirksgericht Judenburg die dem Kind gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüsse für die Zeit vom 1. 2. 2004 bis 31. 1. 2007 auf die Titelhöhe (ON 6). Mit ... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 2. 1996 geborene Kamil B***** und die am 9. 1. 1998 geborene Monika B***** sind die Kinder von Justyna Dorota und Thomasz Dariusz B*****. Die Minderjährigen, die bei ihrer Mutter in Österreich leben, und ihre Eltern sind polnische Staatsbürger. Der Vater lebt in Polen; sein (konkreter) Aufenthaltsort ist jedoch unbekannt. Die Mutter ist in Österreich als Arbeitnehmerin beschäftigt und sozialversichert. Das Erstgericht bewilligte den beiden Kindern Unterhaltsvo... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiligen Verfügungen vom 30. 10. 2007, 2 P 188/05i-U10, und vom 21. 11. 2007, 2 P 188/05i-U13, hat das Erstgericht der am 12. August 2005 geborenen Monique S***** gegen ihren Vater Franz S***** und ihre Mutter Yvonne A***** jeweils einen vorläufigen Unterhalt von 105,40 EUR monatlich, jeweils ab 22. 10. 2007, zugesprochen. Mit Beschlüssen je vom 25. 1. 2008, 2 P 188/05i-U21 und U22, setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. 8. 2007 mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat der am 18. 4. 2000 geborenen Nathalie N***** auf den Unterhaltsanspruch gegen ihren Vater Erich O***** mit Beschluss vom 23. 2. 2005, 28 P 23/01w-U10, für den Zeitraum von 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2007 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährt. Das Erstgericht hat der am 18. 4. 2000 geborenen Nathalie N***** auf den Unterhaltsanspruch gegen ihren Vater Erich O***** mit Beschluss vom 23. 2. 2005, 28 P 23/01w-U10, für den Zeitraum von 1. 1. 20... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Sebastian wurde mit einstweiliger Verfügung vom 15. November 2006 verpflichtet, dem Kind ab 30. Mai 2005 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich 105,40 EUR zu zahlen. Auf Grund dieses Exekutionstitels hatte der Minderjährige am 28. Dezember 2006 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG beantragt, die ihm das Erstgericht mit Beschluss vom 8. Jänner 2007 in Höhe von monatlich 105,40 EUR vom 1. Dezember 2006 bis 30. November 2009 gewäh... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 30. Jänner 2007 verpflichtete das Erstgericht den Vater, seinem Sohn Marvin gemäß § 382a EO ab 26. Jänner 2007 einen vorläufigen Unterhalt von monatlich 105,40 EUR zu bezahlen. Der Beschluss wurde dem Vater am 6. Februar 2007 zugestellt. Am 30. März 2007 beantragte der Minderjährige Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 5 UVG. Das Erstgericht entschied zunächst nicht über diesen Antrag. Vielmehr setzte es mit dem Beschluss vom 3. Mai 2007 die endgültige laufe... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 14. 9. 2006 verpflichtete das Erstgericht den Vater, dessen derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist, seinem Sohn Pascal gemäß § 382a EO ab 14. 9. 2006 einen vorläufigen Unterhalt von EUR 105,40 monatlich zu bezahlen. Am 5. 11. 2006 wurde namens des Minderjährigen beantragt, ihm auf diese vorläufige Unterhaltsverpflichtung Vorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG zu gewähren. Die einstweilige Verfügung vom 14. 9. 2006 wurde dem Vater erst am 19. 1. 2... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Das nachträgliche Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners kann angesichts des in § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG geregelten Ausnahmetatbestandes (Erfolglosigkeit einer Exekution im Sinne des § 3 Z 2 UVG) auch nicht zur Einstellung von nach § 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüssen führen (wenn also ein Exekutionsversuch nur wegen dessen offenkundiger Aussichtslosigkeit unterbleiben ko... mehr lesen...
Begründung: Mit einem auf § 442 ZPO gegründeten Versäumungsurteil des Erstgerichtes vom 23. 7. 2004 wurde die Vaterschaft des Aristoteles S***** (ein griechischer Staatsangehöriger) festgestellt und dieser zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von EUR 320 ab 10. 10. 2002 für den mj Emanuel verpflichtet. Der Unterhaltsfestsetzung lag die Behauptung der Mutter zugrunde, dass der Vater als Techniker in Feldkirchen bei München beschäftigt sei und monatlich rund EUR 2.000 netto ver... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Das nachträgliche Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners kann angesichts des in § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG geregelten Ausnahmetatbestandes (Erfolglosigkeit einer Exekution im Sinne des § 3 Z 2 UVG) auch nicht zur Einstellung von nach § 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüssen führen (wenn also ein Exekutionsversuch nur wegen dessen offenkundiger Aussichtslosigkeit unterbleiben ko... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §20 Abs2
Rechtssatz: Bei Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG handelt es sich um „unechte Titelvorschüsse", die als Titel eine einstweilige Verfügung nach § 382a EO voraussetzen. Fällt der Titel weg, sind die Vorschüsse nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a, Abs 2 UVG einzustellen. Das Gesetz stellt klar, dass die Einstellung nicht erst mit der gerichtlichen Beschlussfassung, sondern (rückwirkend) mit dem Eintritt des Einstel... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftiger einstweiliger Verfügung vom 20. 9. 2002 (ON 13) hat das Erstgericht der Minderjährigen ab 20. 9. 2002 bis zur rechtskräftigen Beendigung des eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens gemäß § 382a EO einen vorläufigen Unterhalt in Höhe von EUR 105,40 monatlich zuerkannt und ausgesprochen, dass die einstweilige Verfügung mit rechtskräftiger Beendigung des Unterhaltsfestsetzungsverfahrens außer Kraft tritt. Die einstweilige Verfügung wurde dem Va... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §20 Abs2
Rechtssatz: Bei Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG handelt es sich um „unechte Titelvorschüsse", die als Titel eine einstweilige Verfügung nach § 382a EO voraussetzen. Fällt der Titel weg, sind die Vorschüsse nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a, Abs 2 UVG einzustellen. Das Gesetz stellt klar, dass die Einstellung nicht erst mit der gerichtlichen Beschlussfassung, sondern (rückwirkend) mit dem Eintritt des Einstel... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §31 Abs1
Rechtssatz: Erhob der Unterhaltsschuldner im Rekurs gegen eine nach § 31 Abs 1 UVG erwirkte Exekutionsbewilligung erfolgreich die Einwendung, dass der der Gewährung von Unterhaltvorschüssen zugrunde liegende ausländische Exekutionstitel in Österreich nicht vollstreckbar sei, so erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand des § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 3. 2001 geborene Minderjährige ist ein uneheliches Kind. Sie ist österreichische Staatsbürgerin und wird im Haushalt ihrer Mutter in Österreich betreut. Der Vater hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Nach der vom Landratsamt Traunstein (Kreisjugendamt) errichteten, vom Vater unterfertigten „Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" vom 24. 4. 2001 erklärte der Vater, seinem Kinde ab dessen Geburt „Unterhalt beziffert bzw als Vomhun... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §31 Abs1
Rechtssatz: Erhob der Unterhaltsschuldner im Rekurs gegen eine nach § 31 Abs 1 UVG erwirkte Exekutionsbewilligung erfolgreich die Einwendung, dass der der Gewährung von Unterhaltvorschüssen zugrunde liegende ausländische Exekutionstitel in Österreich nicht vollstreckbar sei, so erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand des § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der am 26. 5. 1996 geborenen Zwillinge Sabrina und Christoph ist seit 8. 12. 1999 rechtskräftig geschieden. Den Kindern, die bei der Mutter lebten (bzw wieder leben), wurden zuletzt mit Beschluss vom 3. 5. 2001 Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG in Titelhöhe von jeweils EUR 152,61 für die Zeit vom 1. 3. 2001 bis 29. 2. 2004 weitergewährt. Die Ehe der Eltern der am 26. 5. 1996 geborenen Zwillinge Sabrina und Christoph ist seit 8. 12. 1999 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichts vom 31. 7. 2000 wurde die Unterhaltspflicht des Vaters u.a. ab 1. 1. 1998 mit ATS 2.450 (EUR 178,05) festgesetzt. Es stand außer Streit, dass der Vater nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit in den Jahren 1996 und 1997 schließlich ab dem Jahr 1998 als Koch über ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von ATS 15.390 (EUR 1.118,43) verfügte und keine weiteren Sorgepflichten hatte. Mit Beschluss vom 18. 7. 2002 bewilligte das Erstgericht dem M... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltsberechtigten wurden mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 12. 2001 monatliche Titelunterhaltsvorschüsse von S 2.600 für den Zeitraum 1. 11. 2001 bis 31. 10. 2004 gewährt. Mit einem am 31. 1. 2002 beim Erstgericht eingelangten Schreiben teilte der Unterhaltssachwalter gemäß § 21 UVG mit, die Minderjährige sei seit 24. 1. 2002 im Rahmen einer Krisenunterbringung in Pflege und Erziehung der Stadt Wien untergebracht. Daraufhin stellte das Erstgericht die de... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Marcel wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 18. 7. 1997 gemäß § 382a EO zu einem vorläufigen Unterhalt von monatlich S 1.100,-- verpflichtet. Am 30. 9. 1997 wurden dem Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 5 UVG in gleicher Höhe für die Zeit vom 1. 9. 1997 bis 31. 8. 2000 bewilligt. Der Vater des mj. Marcel wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 18. 7. 1997 gemäß Paragraph 382 a, EO zu einem vorläufigen U... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Kinder Desiree und Marcel, die bei der obsorgeberechtigten Mutter aufwachsen, war zunächst zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 1.500 S verpflichtet. Mit Beschluss vom 3. 12. 1998 wurden die monatlichen Unterhaltsbeiträge auf 2.040 S für Desiree und 1.800 S für Marcel erhöht. Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsvorschussbeträge mit Beschlüssen vom 11. 2. 1999 entsprechend der Unterhaltserhöhung je ab 1. 7. 1998 auf 2.040 S und 1.800 S monatlich. A... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der beiden Minderjährigen wurde letztmalig mit Beschluss vom 17. 8. 1994 (ON 99) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.150,-- pro Kind ab 1. 3. 1994 verpflichtet. Mit Schreiben vom 7. 3. 1997 (ON 120) beantragte die Mutter eine Unterhaltsherabsetzung mit der
Begründung: , derzeit monatlich nur S5.635,-- netto zu verdienen. Dieses Einkommen werde sich aber bis Sommer erhöhen. Tatsächlich hat aber die Mutter das Arbeitsverhältnis per 30. 6. 1997 durc... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Ein Gewährungsgrund, der am Beginn eines Monats noch nicht und zum Monatsende nicht mehr bestanden hat, erfüllt die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung; umgekehrt hindert ein Versagungsgrund, der nur an einigen Tagen eines Monats gegeben war, die Bevorschussung für den gesamten Monat nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 335/99i Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 10. 1985 und am 2. 10. 1986 geborenen Minderjährigen sind die unehelichen Söhne von Ludmilla J***** und Christian P*****. Zuletzt mit Beschluss vom 16. 2. 1998 (ON 112a) wurde den Minderjährigen für die Zeit vom 1. 1. 1998 bis 31. 12. 2000 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss gem § 4 Z 1 UVG weitergewährt, weil der unterhaltspflichtige Vater arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe bezieht (ON 137). Beide Minderjährigen befanden sich ab 18. 5... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Ein Gewährungsgrund, der am Beginn eines Monats noch nicht und zum Monatsende nicht mehr bestanden hat, erfüllt die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung; umgekehrt hindert ein Versagungsgrund, der nur an einigen Tagen eines Monats gegeben war, die Bevorschussung für den gesamten Monat nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 335/99i Entsc... mehr lesen...
Norm: UVG §19 Abs1 Z1UVG §20 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 4 UVG schafft die Ergänzung zu § 19 Abs 1 Z 1 UVG für den Fall, dass die Vorschussgewährung iSd § 7 Abs 1 UVG zur Gänze unberechtigt ist, sei es, dass es von vornherein an der Zulässigkeit fehlte, sei es, dass die Voraussetzungen nachträglich wegen einer Änderung der Verhältnisse (nach der beschlussmäßigen Vorschussgewährung) weggefallen sind. E... mehr lesen...