Begründung: Der am 11. 3. 2010 geborene mj T********** ist österreichischer Staatsbürger und lebt bei seiner Mutter in Wien. Am 1. 6. 2010 brachte er (vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger) beim Erstgericht einen gegen P***** S***** gerichteten Antrag auf Feststellung der Vaterschaft ein und begehrte einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 320 EUR monatlich ab 11. 3. 2010; in der Folge schränkte er das Unterhaltsbegehren auf 270 EUR monatlich ein (ON 19). Mit (mündlich verkünde... mehr lesen...
Begründung: Die am 19. 1. 1996 geborene M*****, ist die Tochter von C***** und M*****. Der Vater wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 26. 2. 1998, GZ 2 P 20/98m-12, zu einer Unterhaltsleitung von monatlich 101,74 EUR verpflichtet. Die dem Kind zunächst (mit Beschluss vom 2. 2. 2007 [ON 3]) gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 3. 2007 bis 28. 2. 2010 in Titelhöhe weitergewährten Unterhaltsvorschüsse wurden mit Ablauf des Monats August 2009 eingestellt und der Min... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 12. 2008 geborene mj N***** ist österreichischer Staatsbürger und lebt bei seiner Mutter in Wien. Am 25. 3. 2009 brachte er beim Erstgericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft, verbunden mit einem Antrag auf Festsetzung von Unterhalt ein. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 17. 4. 2009 wurde das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts im Hinblick auf das Verfahren über den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gemäß § 25 Abs 2 AußStrG unterbrochen ... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 6. 1998 geborene Nicole F***** ist die Tochter von Markus E***** und Monika F*****. Das Kind lebt bei der Mutter in Wien. Der Vater ist zu Geldunterhalt verpflichtet. Mit Beschluss vom 11. 9. 2008 (ON U18) setzte das Erstgericht von Amts wegen die dem Kind für Zeiträume vom 1. 7. 2002 bis 30. 9. 2008 gewährten Unterhaltsvorschüsse auf folgende monatliche Beträge herab: a) vom 1. 7. 2002 bis 31. 12. 2004 auf 80 EUR, b) vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2005 auf 85 EUR... mehr lesen...
Begründung: Der bei seiner Mutter lebende Fabian K*****, geboren am 24. September 2003, ist der Sohn von Christine K***** und Mario Z*****. Der Vater wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Judenburg vom 23. 6. 2004 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 157 EUR verpflichtet. Mit Beschluss vom 4. 8. 2004 erhöhte das Bezirksgericht Judenburg die dem Kind gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüsse für die Zeit vom 1. 2. 2004 bis 31. 1. 2007 auf die Titelhöhe (ON 6). Mit ... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 2. 1996 geborene Kamil B***** und die am 9. 1. 1998 geborene Monika B***** sind die Kinder von Justyna Dorota und Thomasz Dariusz B*****. Die Minderjährigen, die bei ihrer Mutter in Österreich leben, und ihre Eltern sind polnische Staatsbürger. Der Vater lebt in Polen; sein (konkreter) Aufenthaltsort ist jedoch unbekannt. Die Mutter ist in Österreich als Arbeitnehmerin beschäftigt und sozialversichert. Das Erstgericht bewilligte den beiden Kindern Unterhaltsvo... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Das nachträgliche Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners kann angesichts des in § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG geregelten Ausnahmetatbestandes (Erfolglosigkeit einer Exekution im Sinne des § 3 Z 2 UVG) auch nicht zur Einstellung von nach § 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüssen führen (wenn also ein Exekutionsversuch nur wegen dessen offenkundiger Aussichtslosigkeit unterbleiben ko... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Das nachträgliche Bekanntwerden eines Dienstgebers des Unterhaltsschuldners kann angesichts des in § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG geregelten Ausnahmetatbestandes (Erfolglosigkeit einer Exekution im Sinne des § 3 Z 2 UVG) auch nicht zur Einstellung von nach § 4 Z 1 UVG gewährten Unterhaltsvorschüssen führen (wenn also ein Exekutionsversuch nur wegen dessen offenkundiger Aussichtslosigkeit unterbleiben ko... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §20 Abs2
Rechtssatz: Bei Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG handelt es sich um „unechte Titelvorschüsse", die als Titel eine einstweilige Verfügung nach § 382a EO voraussetzen. Fällt der Titel weg, sind die Vorschüsse nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a, Abs 2 UVG einzustellen. Das Gesetz stellt klar, dass die Einstellung nicht erst mit der gerichtlichen Beschlussfassung, sondern (rückwirkend) mit dem Eintritt des Einstel... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z5UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §20 Abs2
Rechtssatz: Bei Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG handelt es sich um „unechte Titelvorschüsse", die als Titel eine einstweilige Verfügung nach § 382a EO voraussetzen. Fällt der Titel weg, sind die Vorschüsse nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a, Abs 2 UVG einzustellen. Das Gesetz stellt klar, dass die Einstellung nicht erst mit der gerichtlichen Beschlussfassung, sondern (rückwirkend) mit dem Eintritt des Einstel... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §31 Abs1
Rechtssatz: Erhob der Unterhaltsschuldner im Rekurs gegen eine nach § 31 Abs 1 UVG erwirkte Exekutionsbewilligung erfolgreich die Einwendung, dass der der Gewährung von Unterhaltvorschüssen zugrunde liegende ausländische Exekutionstitel in Österreich nicht vollstreckbar sei, so erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand des § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §3 Z1UVG §20 Abs1 Z4 litaUVG §31 Abs1
Rechtssatz: Erhob der Unterhaltsschuldner im Rekurs gegen eine nach § 31 Abs 1 UVG erwirkte Exekutionsbewilligung erfolgreich die Einwendung, dass der der Gewährung von Unterhaltvorschüssen zugrunde liegende ausländische Exekutionstitel in Österreich nicht vollstreckbar sei, so erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand des § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Ein Gewährungsgrund, der am Beginn eines Monats noch nicht und zum Monatsende nicht mehr bestanden hat, erfüllt die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung; umgekehrt hindert ein Versagungsgrund, der nur an einigen Tagen eines Monats gegeben war, die Bevorschussung für den gesamten Monat nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 335/99i Entsc... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2UVG §20 Abs1 Z4 lita
Rechtssatz: Ein Gewährungsgrund, der am Beginn eines Monats noch nicht und zum Monatsende nicht mehr bestanden hat, erfüllt die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung; umgekehrt hindert ein Versagungsgrund, der nur an einigen Tagen eines Monats gegeben war, die Bevorschussung für den gesamten Monat nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 335/99i Entsc... mehr lesen...
Norm: UVG §19 Abs1 Z1UVG §20 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 4 UVG schafft die Ergänzung zu § 19 Abs 1 Z 1 UVG für den Fall, dass die Vorschussgewährung iSd § 7 Abs 1 UVG zur Gänze unberechtigt ist, sei es, dass es von vornherein an der Zulässigkeit fehlte, sei es, dass die Voraussetzungen nachträglich wegen einer Änderung der Verhältnisse (nach der beschlussmäßigen Vorschussgewährung) weggefallen sind. E... mehr lesen...