Begründung: Dem Minderjährigen wurden mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 11. 2. 2005 auf die Unterhaltsverpflichtung seines Vaters gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2007 Vorschüsse in der Höhe von monatlich 230 EUR gewährt. Dem Minderjährigen wurden mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 11. 2. 2005 auf die Unterhaltsverpflichtung seines Vaters gemäß Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG für die Zeit vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §5 Abs1 Z4KO §8aUVG §1
Rechtssatz: Die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners ist kein Grund, das Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zu unterbrechen. Entscheidungstexte 10 Ob 41/08i Entscheidungstext OGH 06.05.2008 10 Ob 41/08i European Case La... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1996 geschieden. Ihr entstammen sechs Kinder, und zwar fünf Söhne (geboren am 7. 4. 1982, 4. 3. 1983, 20. 5. 1984, 17. 8. 1986 und 10. 9. 1988) sowie eine Tochter (geboren am 10. 6. 1992). Die Obsorge über die Söhne wurde dem Vater übertragen, jene über die Tochter der Mutter (Beschluss 1 P 2413/95v-51 des Bezirksgerichtes Klagenfurt). Im nachehelichen Aufteilungsverfahren zu 1 F 19/97t des Bezirksgerichtes Klagenfurt schlossen die jeweils a... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdUVG §1
Rechtssatz: Vorschusszahlungen nach dem UVG können nicht zum „Finanzausgleich" zwischen den Eltern hinsichtlich einer von ihnen getroffenen Entlastungsvereinbarung herangezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 234/07m Entscheidungstext OGH 17.12.2007 2 Ob 234/07m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 2. 9. 2004 gewährte das Erstgericht den beiden mj Dominik und Sebastian jeweils gemäß § 4 Z 3 UVG Unterhaltsvorschüsse von monatlich EUR 217,-- bzw EUR 109,--. Zur
Begründung: führte es dazu (lediglich) aus, der Mutter (Unterhaltsschuldnerin) sei auf Grund einer Anordnung in einem inländischen strafgerichtlichen Verfahren für die Zeit von 13. 7. 2004 bis voraussichtlich Juli 2006 die Freiheit entzogen. Sie könne deshalb ihre Unterhaltspflicht nicht ... mehr lesen...
Begründung: Die am *****1983 geborene Klägerin begehrt mit ihrer am 22. 4. 2002 eingebrachten Klage von ihrer Mutter, der Beklagten, die Zahlung von EUR 18.603,51 sA an rückständigem Unterhalt sowie von EUR 363,36 monatlich ab Mai 2002 an laufendem Unterhalt. Sie brachte vor, bereits im Alter von 14 Jahren von der Beklagten zum Zweck eines Schulbesuches ohne ausreichende Beaufsichtigung von Wien nach Graz geschickt worden zu sein, wo die Beklagte ihren Unterhaltsverpflichtungen nu... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die mj.Yvonne steht der Mutter zu, die sich in der Zeit vom 13.3.1997 bis zum 9.8.1997 in Haft befand. Der Vater ist aufgrund eines anläßlich der Scheidung der Ehe der Eltern am 15.12.1983 geschlossenen Vergleiches verpflichtet, für die Minderjährige monatliche Unterhaltsbeträge von S 2.000 zu bezahlen. Am 27.6.1997 beantragte die zu diesem Zeitpunkt durch die obsorgeberechtigte Mutter vertretene Minderjährige die Gewährung von Unterhaltsvorschüsse... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §154 Abs3 CKO §183 Abs2UVG §1
Rechtssatz: Die Zustimmung zum außergerichtlichen Ausgleich des Unterhaltsschuldners kommt - ungeachtet der Bevorschussung des Unterhalts durch den Bund - einem Unterhaltsverzicht gleich und bedarf der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Ein Unterhaltsverzicht widerspricht grundsätzlich dem Kindeswohl; die Bevorschussung durch den Bund bewirkt insoweit keine Änderung der Rechtslage. ... mehr lesen...
Norm: UVG §1UVG §4 Z3
Rechtssatz: Andere aus dem Unterhaltsbegriff ableitbare Ansprüche als Geldunterhalt, etwa auf Betreuung oder Erziehung, sind im Rahmen des UVG einer Bevorschußung nicht zugänglich (vgl Knoll, Kommentar zum UVG, RdZ 8 zu § 1 UVG). Entscheidungstexte 2 Ob 549/93 Entscheidungstext OGH 08.07.1993 2 Ob 549/93 Veröff: EvBl 1994/15 S 96 = ÖA 1993,148 ... mehr lesen...
Norm: UVG §1UVG §6UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Da nach dem UVG der gesetzliche Unterhalt minderjähriger Kinder zu bevorschussen ist, bietet das Gesetz keine Handhabe, die zu bevorschussende Unterhaltsschuld bei Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten bloß für Zwecke der Anwendung des UVG anders zu berechnen, als es ihrer tatsächlichen Höhe entsprechend § 140 ABGB der Fall ist. Mag auch das UVG aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffen worden ... mehr lesen...
Norm: UVG §1
Rechtssatz: Wegen der weitreichenden Ausnahmen liegt dem UVG kein einheitliches Konzept der Vorschußgewährung zugrunde, was bei der Auslegung zweifelhafter Bestimmungen entsprechend zu berücksichtigen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 549/91 Entscheidungstext OGH 08.10.1991 4 Ob 549/91 Veröff: EvBl 1992/16 S 57 = EFSlg XXVIII/7 = ÖA 1992,26 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 aUVG §1ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Der (aus der Unterhaltspflicht abgeleitete) Anspruch auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses beseitigt die Unterhaltspflicht nicht; deshalb ist das Feststellungsinteresse des Kindes, dem nach den getroffenen Feststellungen wegen des Todes seines Vaters die Beziehung des Vorschusses eingestellt wurde, zu bejahen. Entscheidungstexte 8 Ob 206... mehr lesen...