Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 MaklerG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 2023/1/25 6Ob194/22f

Norm: MaklerG §7 Abs1 MaklerG §7 Abs2 MaklerG § 7 heute MaklerG § 7 gültig ab 01.07.1996 MaklerG § 7 heute MaklerG § 7 gültig ab 01.07.1996 Rechts... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2023

RS OGH 2003/10/17 1Ob142/03v, 1Ob168/05w, 10Ob75/07p, 4Ob184/07y, 5Ob44/08v, 2Ob210/08h (2Ob211/08f)

Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8MaklerG §7 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Frage, ob ein wichtiger und nicht vom Auftraggeber zu vertretender Grund dafür vorlag, das Rechtsgeschäft nicht auszuführen, beziehungsweise ob er gegen Treu und Glauben verstieß, kann nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden, sodass keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.2003

RS OGH 2001/12/11 5Ob266/01f, 6Ob241/02p, 1Ob304/02s, 2Ob38/05k, 6Ob195/13i, 2Ob131/13y, 8Ob65/15i

Norm: MaklerG §7 Abs2
Rechtssatz: Dass der Geschäftsherr den Kaufpreis für die vertragsgemäß vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, ist für sich allein kein Grund, dem Makler den Provisionsanspruch abzuerkennen, und zwar vor allem dann nicht, wenn das Kaufangebot in keiner Weise von der Finanzierbarkeit des Kaufpreises abhängig gemacht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 266/01f Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.2001

RS OGH 1977/3/3 7Ob536/77, 4Ob530/77, 5Ob305/78 (5Ob306/78), 4Ob515/79, 7Ob745/81, 5Ob612/81, 7Ob616

Norm: HVG §6 Abs3 IIAHVG §6 Abs3 IIBMaklerG §7 Abs1MaklerG §7 Abs2
Rechtssatz: Der Geschäftsherr muss das vermittelte Geschäft nicht abschließen. Hat er dies aber getan und unterbleibt die Ausführung, so muss er, um sich von der Provisionspflicht zu befreien, beweisen, dass die Ausführung ohne sein Verschulden infolge einer nachträglichen Änderung der Verhältnisse unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1977

RS OGH 1975/6/10 4Ob530/75, 4Ob530/77, 5Ob305/78 (5Ob306/78), 4Ob515/79, 7Ob704/80 (7Ob705/80), 5Ob6

Norm: HVG §6 Abs3 IIAMaklerG §7 Abs2
Rechtssatz: Der Geschäftsherr hat zu beweisen, dass für die nachträgliche Vertragsaufhebung wichtige
Gründe: maßgebend waren, an denen ihn kein Verschulden trifft; er darf sich also nicht ohne weiteres auf ein unberechtigtes Stornobegehren des Dritten einlassen und so den Vermittler um seinen Provisionsanspruch bringen, sondern hat vielmehr dem Geschäftspartner gegenüber den Rechtsstandpunkt geltend zu machen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1975

RS OGH 1962/10/2 8Ob295/62, 7Ob582/82, 9Ob706/91, 1Ob304/02s, 2Ob38/05k, 8Ob65/15i

Norm: HVG §6 Abs3 IIAMaklerG §7 Abs2
Rechtssatz: Dass dem Geschäftsherrn die Ausführung des Geschäftes wegen Kapitalsmangels unmöglich ist, weil er für die Kapitalsbeschaffung nicht genügend vorsorgte, befreit ihn nicht von Provisionszahlungspflicht. Entscheidungstexte 8 Ob 295/62 Entscheidungstext OGH 02.10.1962 8 Ob 295/62 Veröff: HS 3288 7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1962

Entscheidungen 1-6 von 6