Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 MaklerG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2003/9/26 3Ob109/03f

Begründung: Die klagende Partei brachte zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vor, die Streitteile hätten in der schriftlichen Courtagevereinbarung vom 1. September 2001 als Gerichtsstand Wien vereinbart. Die Beklagte sei Versicherungsagentin. Sie vermittle Versicherungsverträge, ohne von der klagenden Partei ständig betraut zu sein. Sie sei kein Kaufmann iSd § 1 Abs 2 Z 7 HGB iVm § 1 HVG. Sie sei Unternehmerin infolge ihrer Gewerbeberechtigu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.2003

RS OGH 2003/9/26 3Ob109/03f

Norm: MaklerG §19 Abs1
Rechtssatz: Nach §19 Abs1 MaklerG ist Handelsmakler, wer als Makler gewerbsmäßig Geschäfte über Gegenstände des Handelsverkehrs vermittelt, und zwar ohne ständig betraut zu sein. Entscheidungstexte 3 Ob 109/03f Entscheidungstext OGH 26.09.2003 3 Ob 109/03f Veröff: SZ 2003/111 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2003

TE OGH 2003/4/28 7Ob68/03f

Begründung: Der von den Vorinstanzen umfangreich festgestellte Sachverhalt lässt sich - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung-wie folgt zusammenfassen (§ 510 Abs 3 erster Satz ZPO): Der von den Vorinstanzen umfangreich festgestellte Sachverhalt lässt sich - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung-wie folgt zusammenfassen (Paragraph 510, Absatz 3, erster Satz ZPO): Der Kläger ist Export-Import-Kaufmann und kaufte im Sommer 1994 bei einer Lieferantin in Großbritann... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.2003

RS OGH 2003/4/28 7Ob68/03f, 3Ob109/03f

Norm: BGB §1221HGB §1MaklerG §19 Abs1
Rechtssatz: Ein bloßes gewerbemäßiges Tätigwerden allein reicht für die Qualifikation als Handelsmäkler noch nicht aus. Gewerbsmäßige Tätigkeit im Sinne des § 19 Abs 1 MaklerG ist zwar nicht gewerberechtlich, also im Sinne der Gewerbeordnung, zu verstehen; maßgeblich ist allerdings Gewinnnutzungsabsicht im Sinn einer dauernden, regelmäßigen berufsmäßigen selbständigen Tätigkeit. Nicht, wenn nur vereinzelt ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.2003

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