Entscheidungen zu § 89c Abs. 1 GOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2014/3/13 5Ob8/14h, 5Ob27/15d

Norm: GBG §87 Abs1WrAuslGEG §5 Abs3 Satz1GOG §89c Abs1
Rechtssatz: Der nach § 5 Abs 3 Satz 1 WrAuslGEG geforderte Nachweis der Staatsangehörigkeit kann sowohl durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis als auch durch einen Reisepass erfolgen. Diese Urkunden zählen zu den sogenannten Bewilligungsurkunden, auf die sich das in § 87 Abs 1 GBG normierte Erfordernis der Vorlage im Original nicht bezieht. Es ist aber erforderlich, dass solche Urkunden in... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.2014

RS OGH 1988/3/22 5Ob520/88, 5Ob624/89, 7Ob570/95, 10Ob506/96, 6Ob121/02s, 10Ob34/04d, 1Ob200/06b, 9O

Norm: ZPO §84 IERV 2006 §5 Abs1 Satz2GOG §89c Abs1
Rechtssatz: Um bei Rechtsmitteln der Gefahr vorzubeugen, dass durch bewusst unvollständige Erhebung des Rechtsmittels (etwa durch die bloße schriftliche Behauptung: "Ich erhebe Berufung") eine Verbesserungsfrist erschlichen und damit eine vom österreichischen Zivilprozess grundsätzlich abgelehnte Teilung von Anmeldung des Rechtsmittels und späterer Ausführung desselben in eigener Frist auf dies... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1988

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