Entscheidungen zu § 40 GOG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1982/7/1 B189/82, G13/82

Begründung: 1.1. Dem Einschreiter wurde am 18. März 1982 eine Einladung zur Vernehmung als Zeuge durch den Untersuchungsausschuß des Nationalrates im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Baugenossenschaft Wohnbau-Ost für den 23. März 1982 zugestellt. Gegen diese von ihm als Bescheid gewertete Erledigung richtet sich seine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der er die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte "auf das gesetzmäßige Verfahren vor dem gesetzlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.07.1982

RS Vfgh 1982/7/1 B189/82, G13/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / VerfahrensanordnungGOG NR §40
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Einladung, sich als Zeuge vor einem Untersuchungsausschuß zu äußern - kein normativer Akt Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Prüfung des §33 der Geschäftsordnung des Nationalrates; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.07.1982

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