Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 13. Oktober 2000 geschieden. Die Antragstellerin ist zu einem Viertel, der Antragsgegner zu drei Viertel Eigentümer der während aufrechter Ehe angeschafften Liegenschaft, auf der sich das vormals als Ehewohnung dienende Wohnhaus befindet. Die Lebensgemeinschaft der Streitteile wurde im Oktober 1999 aufgelöst. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparn... mehr lesen...