Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 HStG 1995

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/17 92/12/0005

Die am 27. Juli 1965 geborene Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1984/85 das Studium der Studienrichtung Psychologie an der Universität Innsbruck. Am 29. Jänner 1987 legte sie die erste Diplomprüfung dort ab. In der Zeit vom 1. Oktober 1986 bis 31. Oktober 1987 leistete sie das für den zweiten Studienabschnitt vorgeschriebene Pflichtpraktikum am Landesnervenkrankenhaus X. Begleitend besuchte sie Vorlesungen aus dem Bereich der Psychiatrie und klinischen Psychologie an der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0005

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §25 Abs1;AHStG §5 Abs2 litf;UOG 1975 §23 Abs1 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Bei dem Recht gemäß § 5 Abs 2 lit f AHStG, als ordentlicher Hörer das Thema der Diplomarbeit im Rahmen der Pflichtfächer und Wahlfächer der Studienrichtung (des Studienzweiges) vorzuschlagen und einen seiner Lehrbefugnis gemäß § 23 Abs 1 l... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0005

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §25 Abs1;AHStG §5 Abs2 litf;AVG §37;AVG §39 Abs2;StudFG 1983 §2 Abs3 litb;StudFG 1983 §2 Abs4 lita;StudFG 1983 §2 Abs4 litb;UOG 1975 §23 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zu prüfen, ob durch die Ablehnung des vom Studierenden gewählten Themas der Diplomarbeit seitens einer Reihe ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/18 91/12/0281

Der am 9. August 1968 geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1985/86 an der Universität Wien das Studium der Studienrichtungen Deutsche Philologie - Lehramt an Höheren Schulen - und der Anglistik. Nachdem der Beschwerdeführer am 28. Juni 1990 die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik (Lehramt an Höheren Schulen) durch Ablegung der 2. Diplomprüfung abgeschlossen hatte, legte er am 19. Juli 1990 den ersten Teil der zweiten Diplomprüfung der Studienrichtung Deutsche Phi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0281

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §25;AHStG §5 Abs2 litf;StudFGNov 1988 §2 Abs4 lita;
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Zeitaufwandes von wissenschaftlichen Arbeiten iSd § 2 Abs 4 lit a StudFG ist als Beginn die formelle Übernahme der Diplomarbeit iSd § 5 Abs 2 lit f und § 25 AHStG maßgebend. Arbeiten im Rahmen eines Seminars und die literarische Vorbereitung auf ein bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

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