Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 HStG 1995

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/15 98/12/0472

Die Beschwerdeführerin inskribierte im Wintersemester 1994/95 am Bruckner Konservatorium als ordentliche Hörerin den Studiengang Violoncello. Nach Ablegung der Aufnahmeprüfung gemäß § 24 KHStG an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Salzburg (im Folgenden: Mozarteum) am 26. Juni 1996 inskribierte sie im Wintersemester 1996/97 die Studienrichtung Violoncello. Am 8. Dezember 1996 stellte die Beschwerdeführerin an die Stipendienstelle den formularmäßigen Antrag au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.10.2003

RS Vwgh 2003/10/15 98/12/0472

Index: 72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung72/13 Studienförderung
Norm: KHStG 1983 §23 Abs1;KHStG 1983 §27 Abs1;StudFG 1992 §13 Abs1;StudFG 1992 §17 Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Begriff "Studium" im Sinne des StudFG 1992 (soweit dies für die Beurteilung des Zeitpunktes des Studienwechsels von Interesse ist) jeweils durch die Inskription beziehungsweise nach dem KHS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1995/5/17 94/12/0022

Der 1939 geborene, in Klagenfurt wohnhafte Beschwerdeführer steht als Polizeioberst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und studiert nebenberuflich seit 1987 in Graz Rechtswissenschaften. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer erstmals mit Schreiben vom 13. Oktober 1992, ihn von den schriftlichen Diplomprüfungsklausuren zu befreien und ihm die Möglichkeit einzuräumen, diese Prüfungen in Form eines mündlichen Prüfun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.05.1995

RS Vwgh 1995/5/17 94/12/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §23 Abs1;AHStG §27 Abs5;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Die Festlegung der abweichenden Prüfungsmethode iSd § 27 Abs 5 zweiter Satz AHSchStG ist so zu verstehen, daß nicht nur die Möglichkeit besteht, die im § 23 Abs 1 AHSchStG genannten Prüfungsmethoden auf Antrag alternativ einzusetzen, sondern sowohl dem Willen des Gesetzgebers als auch dem Ant... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1995

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