Norm: EheG §83 Abs1EheG §94
Rechtssatz: Im Rahmen der nachehelichen Aufteilung ist auch jener Gebrauchsvorteil auszugleichen, den ein Ehegatte dadurch erlangt hat, dass er während des Aufteilungsverfahrens die Ehewohnung benutzt und sich die Kosten einer anderen Wohnmöglichkeit erspart. Ein solcher Gebrauchsvorteil kann nur im Rahmen der Billigkeit bei der Aufteilungsentscheidung berücksichtigt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Voranzustellen ist, dass nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei der Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder dass ihr in anderer Weise ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache des Antragstellers P***** B*****, vertreten durch Rechtsanwaltspartner Haftner + Schobel in St. Pölten, gegen die Antragsgegnerin S***** B*****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch R... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 21. 6. 1985 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 18. 4. 2007 zu AZ ***** aus dem Alleinverschulden der im vorliegenden Verfahren als Klägerin auftretenden Ehegattin geschieden. Im Aufteilungsverfahren zu AZ ***** des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien schlossen die Streitteile am 12. 6. 2008 einen Vergleich, mit dem die Klägerin (unter anderem) ihren Hälfteanteil an der im Wohnungseigentum stehenden E... mehr lesen...
Begründung: Die eheliche Lebensgemeinschaft der Streitteile endete 1992, die Ehe ist seit 1997 rechtskräftig geschieden. Die Liegenschaft mit der Ehewohnung wurde 1997 verkauft. Mit dem Veräußerungserlös wurden Schulden, und zwar zum überwiegenden Teil Unternehmensschulden des Antragstellers, getilgt. In dem seit März 1998 anhängigen Aufteilungsverfahren wurden von beiden geschiedenen Ehegatten konkret bezifferte Ausgleichszahlungen begehrt. Das Begehren des Antragstellers wurde ber... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C2bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d4EheG §94
Rechtssatz: Ob die von den Vorinstanzen auferlegte Ausgleichszahlung dem Grundsatz der Billigkeit entspricht, richtet sich nach den Umständen des jeweils zu beurteilenden Einzelfalles, denen, außer bei grober Fehlbeurteilung, keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt. Entscheidungstexte 4 Ob 200/01t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...