Entscheidungen zu § 20 Abs. 2 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2015/1/29 2012/15/0007

Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs der D GmbH (im Folgenden GmbH). Bei dieser fand für den Zeitraum Jänner 2010 bis September 2010 eine Umsatzsteuersonderprüfung statt. Dabei wurde festgestellt, dass die GmbH Vorsteuern aus Leasingverträgen geltend gemacht habe, obwohl aus den Kontoauszügen keine Überweisungen ersichtlich seien. In der Folge ergingen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die genannten Monate, mit denen die Vorsteuern aus den betroffenen Leasingverträge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2015

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/20 98/15/0023

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe vorsätzlich 1.) als zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen des Dipl. Ing. O. beauftragter Steuerberater im gemeinsamen Zusammenwirken mit diesem unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer dem § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldung für den Monat April 1993 durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Vorsteuer eine Verkürzung von Umsatzsteuer in der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.09.2001

RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0067

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12;UStG 1972 §20 Abs2;
Rechtssatz: Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist nur dann gegeben, wenn sämtliche im § 12 UStG 1972 genannten Voraussetzungen gegeben sind. Eine ausdrückliche Regelung darüber, in welchem Voranmeldungszeitraum bzw Veranlagungszeitraum der Vorsteuerabzug für Vorsteuern aus Vorleistungen vorgenommen werden kann, enthält das UStG 1972 nicht. A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0067

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12;UStG 1972 §20 Abs2;
Rechtssatz: Läuft eine Rechnung so spät beim Leistungempfänger ein, daß der Vorsteuerabzug nicht mehr in jenem Veranlagungszeitraum, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht worden ist, vorgenommen werden kann, ist nach Anmerkung des Datums des Einlangens auf der Rechnung durch den Leistungsempfänger die Vornahme des Vorsteuerabzug... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0067

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §20 Abs2;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Rechnungen mit dem Ausstellungsdatum vom 22ten und 28ten Dezember eines Jahres, die erst am 3ten und 4ten Jänner des Folgejahres beim Unternehmer einlangen, können sowohl in der USt-Erklärung für das Ausstellungsjahr als auch für das Folgejahr zum Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung in der USt-Erklärung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/9/11 86/15/0067

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §20 Abs2;
Rechtssatz: Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, ist nur dann gegeben, wenn sämtliche in § 12 UStG 1972 genannten Voraussetzungen in jenem Veranlagungszeitraum gegeben waren, in dem der Umsatz getätigt worden ist, der den Vorsteuerabzug auslöst (Hinweis E 28.1.1982, 81/15/0072). Dabei bedarf es einer Rechnung, in der die USt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

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