Entscheidungen zu § 11 Abs. 3 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/28 2002/14/0018

M, eine Gesellschaft mit Sitz in Brasilien, bestellte bei der Beschwerdeführerin, die ein Handelsunternehmen betreibt, Gelee Royal. In der Folge bezog die Beschwerdeführerin im Jahre 1994 als Gelee Royal bezeichnete Ware um den Nettoeinkaufspreis von S 7,905.285,-- und lieferte sie an M. Die Beschwerdeführerin machte für den Einkauf Vorsteuer in Höhe von S 1,581.057,-- geltend. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Prüfer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.2004

RS Vwgh 2004/9/28 2002/14/0018

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0152 E 29. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhang mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass irgendein Unternehmer die in Rechnung gestellte Lieferung oder Leistung erbracht hat; es muss der Rechnung vielmehr eindeutig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2001/3/29 2000/14/0152

Die Beschwerdeführerin betreibt ein Handelsunternehmen. Im Mai 1993 erhielt sie eine schriftliche Anfrage der M, einer Gesellschaft mit Sitz in Brasilien, mit folgendem Inhalt: "Wir benötigen die wöchentliche Zusendung von frischem Gelee Royal lyophilisiert der Marke B als Kosmetikrohstoff und haben bereits mit der Firma Ja-B, Salzburg, ... Kontakt aufgenommen. Im Zuge des Angebotes dieser Firma mussten wir jedoch feststellen, dass diese den Export mit erhöhtem Preis anbietet als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.03.2001

RS Vwgh 2001/3/29 2000/14/0152

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §11 Abs3;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhang mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass irgendein Unternehmer die in Rechnung gestellte Lieferung oder Leistung erbracht hat; es muss der Rechnung vielmehr eindeutig jener Unternehmer zu entnehmen sein, der tatsächlich geliefert oder ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/25 97/14/0138

Die Beschwerdeführerin ist ein Handelsunternehmen. Am 3. Mai 1993 erhielt sie eine schriftliche Anfrage der M, einer Gesellschaft mit Sitz in Brasilien, mit folgendem Inhalt: "Wie benötigen die wöchentliche Zusendung von frischem Gelee Royal lyophilisiert der Marke Benjamin als Kosmetikstoff und haben bereits mit der Firma J, S, ... Kontakt aufgenommen. Im Zuge des Angebotes dieser Firma mußten wird jedoch feststellen, daß diese den Export mit erhöhtem Preis anbietet als im Inla... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.11.1997

RS Vwgh 1997/11/25 97/14/0138

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs3;
Rechtssatz: Dem Abs 3 des § 11 UStG 1972 ist das Verständnis beizulegen, daß auch eine im Geschäftsleben gebräuchliche und bekannte Bezeichnung des Unternehmers ausreichend ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997140138.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/20 95/15/0179

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde ua Umsatzsteuer für die Jahre 1989 bis 1991 festgesetzt. Dabei wurden von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Vorsteuern aus folgenden Gründen nicht anerkannt: - Rechnungen der Firma D GesmbH für 1989 und 1990: Gemäß § 11 UStG 1972 müßten Rechnungen a) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung und auch b) den Tag der Lieferung od... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1996

RS Vwgh 1996/11/20 95/15/0179

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §11 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Erfordernis des § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 dient der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer und der Erleichterung der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger die Leistung von einem Unternehmer erhalten hat (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 11 Tz 59). Dieser Zweck der Regelung soll durch d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1996

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