Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 EisbEG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/27 98/06/0003

Die Beschwerdeführerin ist zur Hälfte Eigentümerin der Liegenschaft EZ 214, GB S, die zweite Hälfte steht im Eigentum des Beschwerdeführers des zur hg. Zl. 98/06/0006 anhängigen Beschwerdeverfahrens. Das Grundstück ist von der geplanten Verlängerung der Straßenbahnlinie 6 in Graz betroffen. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 9. April 1996 wurde unter Spruchpunkt I die dauernde und lastenfreie Enteignung von 5 m2 des Grundes des im Miteigentum der Beschwerdeführ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 98/06/0003

Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §74 Abs2;EisbEG 1954 §23 Abs2;EisbEG 1954 §44; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/06/0006 E 9. September 1999
Rechtssatz: Die Kostenentscheidung im Enteignungsverfahren vor der Verwaltungsbehörde geht auch im Falle eines Antrages an das Gericht, die Entschädigung neu festzusetzen, nicht auf das Gericht übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

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