Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Liegenschaft EZ 2 KG ***** im Ausmaß von 47.050 m² sowie Ackerflächen der im Alleineigentum der Zweitantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 71 KG ***** im Ausmaß von 10.010 m² für den Au... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragsteller stehenden Grundstück Nr. 872/5 Acker der EZ 1045 KG K ein 1010 m2 großes Teilstück enteignet. Den Antragstellern wurde von der Verwaltungsbehörde eine Entschädigung von 400 S pro m2 f... mehr lesen...
Im Zuge des Ausbaues der Autobahn wurden mit Bescheid des Amtes einer Landesregierung vom 10. Juni 1959 Teile des Grundbesitzes der Antragsteller im Ausmaß von 5462 m2 - unbeschadet der genaueren Vermessung in der Natur - enteignet. Die Antragsteller wurden auch verpflichtet, der Antragsgegnerin - Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung - 3098 m2 Grundfläche zur vorübergehenden Benützung zu überlassen. Gleichzeitig wurde die Entschädigung festgesetzt. Ein Betrag von 119.808 S 80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 ABStG §18 Abs1EisbEG §2 Abs1EisbEG §4 AEisbEG §30 Abs1
Rechtssatz: Die nach der Enteignung und Festsetzung der Entschädigung durch die Verwaltungsbehörde auf die örtliche Entwicklung der Grundpreise zurückzuführenden Preiserhöhungen haben bei der Ermittlung der Entschädigung außer Betracht zu bleiben ( vgl Jud. 15 neu ). Entscheidungstexte 1 Ob 474/60 Entscheidungstext ... mehr lesen...