Begründung: Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 11. Juni 2008 eingebrachten Grundbuchsgesuch unter Vorlage einer Vermessungsurkunde (die die Bestätigung der Gemeinde G***** vom 30. April 2008 [gemäß § 4 Abs 1 lit b K-GTG 1985] trägt, der gegenständliche Teilungsplan stimme mit dem „rechtskräftigen Genehmigungsbescheid" vom 30. April 2008 überein), eines Tauschvertrags, von Zustimmungserklärungen, eines Bescheids des Vermessungsamts, von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ei... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist aufgrund eines Mietvertrages vom 10. August 1965 Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten und einer Betriebswohnung im Hause Unionstraße 84 in Linz. Das Bestandrecht ist in der EZ 49 KG Waldegg verbüchert. Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich vom 28. April 1971, VerkR-552/37-1980-III-Kp, wurde die Liegenschaft zugunsten der Klägerin enteignet. Ein Übereinkommen über die Höhe der Entschädigung kam nicht zustande, worauf die Klägerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gestützt auf den Bescheid des Landeshauptmannes der Steiermark vom 6.4.1982, GZ 3-328 Se 26/227 - 1982, womit zugunsten der klagenden Partei R*** Ö*** für den Bau von Schnellstraßen im Baulos "Schnellstraßendreieck Bruck an der Mur" unter anderem Flächen der Grundstücke 746/8, 746/9 und 746/10 der EZ 1349 KG Bruck an der Mur enteignet wurden, und auf die erfolgte Leistung der Entschädigung begehrte die Klägerin von der Beklagten M***-G*** M.B.H. die Räumung de... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DABGB §1112 CABGB §1120 BaBStG §20EisbEG §19Krnt GTG §3
Rechtssatz: Das Eigentumsrecht des Enteigners wird nicht vom Enteigneten abgeleitet, sondern entsteht originär. Der Enteigner erwirbt das Eigentum grundsätzlich lastenfrei, was nicht nur für die dinglichen, sondern auch für alle obligatorischen Rechte hinsichtlich des Enteignungsgegenstandes, gilt. Daraus folgt, dass der Enteigner keinerlei Pflichten gegenüber den Bestandne... mehr lesen...
Norm: EisbEG §19
Rechtssatz: Die Pflicht des Enteigneten zur Besitzaufgabe erfordert es, daß er sich, seine Angehörigen und seine Fahrnisse vom Enteignungsobjekt entfernt. Seine Bestandnehmer braucht er nicht zu entfernen. Vielmehr ist es Sache des Eigentümer gewordenen Enteigners, gegen jene mit Räumungsklage vorzugehen. Entscheidungstexte 3 Ob 532/83 Entscheidungstext OGH 25.01.198... mehr lesen...