Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 11. 4. 2002 Eigentümer von 81/550stel Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 4 und am PKW-Abstellplatz 6 verbunden ist. Der Wert des Liegenschaftsanteils des Antragstellers beläuft sich auf 115.000 EUR. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 686 m2, der für die dauerhafte Tunnelbenützung erforderliche Servitutsstreifen beträgt 199 m2, die Fläche für die temporär... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 11. Juni 2008 eingebrachten Grundbuchsgesuch unter Vorlage einer Vermessungsurkunde (die die Bestätigung der Gemeinde G***** vom 30. April 2008 [gemäß § 4 Abs 1 lit b K-GTG 1985] trägt, der gegenständliche Teilungsplan stimme mit dem „rechtskräftigen Genehmigungsbescheid" vom 30. April 2008 überein), eines Tauschvertrags, von Zustimmungserklärungen, eines Bescheids des Vermessungsamts, von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ei... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. Oktober 1982 enteignete die Vorarlberger Landesregierung über Begehren der klagenden Partei zu deren Gunsten gemäß § 45 Abs 1 StraßenG (LGBl.Vorarlberg Nr. 8/1969) zum Zwecke des Ausbaues der Gemeindestraße "Erlgrund" nach Maßgabe des beigeschlossenen Grundeinlösungsplanes vom 31.August 1982 und vorbehaltlich einer genauen Endvermessung in der Natur Teilflächen von 875 m 2 aus dem dem Erstbeklagten gehörigen Grundstück 2396 (EZ 7805) und von 5 m 2 a... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20 Abs5EisbEG §1EisbEG §23 Abs1
Rechtssatz: 1./ Begehrt der Enteignete gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung, so ist nicht die Behörde, die im Verwaltungsverfahren in erster Instanz entschieden hat, sondern derjenige, für den enteignet wurde, Antragsgegner. 2./ Bezeichnet der Enteignete die Verwaltungsbehörde als Antragsgegner, ist aber der Enteigner aus dem Antrag zu erkennen, so ist die Bezeichnung des An... mehr lesen...
Die klagende Partei - die Tauernautobahn AG - begehrt nach teilweiser Einschränkung des Klagebegehrens von der Beklagten Räumung der Liegenschaft EZ 81 KG Z Parzelle 42 sowie Haus Z Nr. 47. Sie brachte vor, sie sei auf Grund des rechtskräftigen Enteignungsbescheides des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 31. August 1972 Eigentümerin der Liegenschaft EZ 81 KG Z. Die im Enteignungsbescheid festgestellte Entschädigung von 108.985 S sei an die Beklagte überwiesen worden. Die Beklagt... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs4EisbEG §1 ffEisbEG §35 Abs1
Rechtssatz: Der Enteigner erlangt bereits mit der Rechtskraft des Enteignungsbescheides und mit der Bezahlung oder Sicherstellung der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Entschädigung (§ 20 Abs 4 BStG) einen vollstreckbaren Anspruch auf Einweisung in den Besitz der enteigneten Liegenschaft. Entscheidungstexte 8 Ob 251/74 Entsc... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Magistrats der Stadt Graz vom 24. September 1965 wurde Ing. O. verpflichtet, zum Zwecke des Ausbaues des Eggenberger Gürtels von dem ihm gehörigen Grundstücks EZ. 485 KG. G. bestimmte Teile der Grundstücke Nr. 832 Baufläche und 833 Garten gegen Entschädigung in das Eigentum der Stadt Graz abzutreten. Der Entschädigungsbetrag wurde - da der Enteignete ihn nicht annahm - bei der Verwahrungsstelle des Oberlandesgerichtes Graz erlegt. Der Erlag wurde im Gu... mehr lesen...
Norm: EisbEG §1 ffLFG §99 Abs3
Rechtssatz: Der Rechtserwerb des Enteigners ist nicht an das Enteignungserkenntnis oder die Anmerkung der Enteignung geknüpft, sondern an die Zahlung, den Erlag oder die Sicherstellung der (als angemessen erkannten) Entschädigung, allenfalls an die Stellung geeigneten Naturalersatzes (hier gemäß § 99 Abs 3 LFG, BGBl 1957/253). Entscheidungstexte 6 Ob 247/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §467EisbEG 1954 §1 ff
Rechtssatz: Nach österreichischem Recht tritt der Eigentumserwerb bei der Enteignung nicht schon durch das Enteignungserkenntnis ein, sondern erst durch Zahlung oder gerichtlichen Erlag der Entschädigungssumme. Rechte Dritter an der enteigneten Sache erlöschen nicht schon mit dem Enteignungserkenntnis, sondern erst mit der Vollendung der Enteignung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...