Entscheidungen zu § 9 Abs. 4 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/29 94/12/0180

Der 1958 geborene Beschwerdeführer stand als Revident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war das Bezirksgericht O. (im Folgenden kurz BG). Dort war der Beschwerdeführer als Vorsteher der Geschäftsstelle, als Rechtspfleger für Grundbuchsachen, Beamter des Fachdienstes im Grundbuch, Leiter der Geschäftsabteilungen für Exekutionssachen und Zivilprozesssachen sowie als Kostenbeamter, Inventar- und Materialverwalter tätig und mit der Bemessung der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.03.2000

RS Vwgh 2000/3/29 94/12/0180

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §107 Abs2;BDG 1979 §84 idF 1986/389;PVG 1967 §9 Abs4 litb;
Rechtssatz: § 107 BDG 1979 enthält eine Regelung für das Disziplinarverfahren, nicht aber für das Leistungsfeststellungsverfahren. Weder aus § 9 Abs 4 lit b PVG (der dort geregelte nach der Rechtsprechung der PVAK unter der Einschränkung des § 2 Abs 2 PVG ste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/24 95/12/0225

Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand ab 1. Mai 1987 bis zu dem in der Folge ergangenen dritten negativen Leistungsfeststellungsbescheid der Leistungsfeststellungskommission (LFK) beim OLG Graz vom 10. April 1995, Pers nn1, (für das Kalenderjahr 1994) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Revident beim Bezirksgericht XY t... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1996

RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0225

Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §9 Abs4 litb;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe des Beamten, sich um seine allfällige Vertretung durch das zuständige Personalvertretungs-Organ nach § 9 Abs 4 lit b PVG zu bemühen. Die Dienstbehörde ist nicht verpflichtet, mit ihrem dienstbehördlichen Verfahren zuzuwarten, bis die Entscheidung des zuständigen Personalvertretungsorganes über einen Antrag eines Beamten nach § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1996

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