Entscheidungen zu § 39 Abs. 4 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/17 94/12/0196

Der Beschwerdeführer steht als Oberfeuerwehrmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine Dienststelle ist die MA 68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz); als Personalvertreter der (in diesem Bereich) zweitstärksten Fraktion gehört er u.a. auch dem Dienststellenausschuß dieser Dienststelle (im folgenden DA) an. 1. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1993 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine umfangreiche Aufsichtsbeschwerde zur Prüfung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1999

RS Vwgh 1999/2/17 94/12/0196

Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §2 Abs1;LPVG Wr 1985 §39 Abs1;LPVG Wr 1985 §39 Abs3;LPVG Wr 1985 §39 Abs4;
Rechtssatz: Dem Wort INSBESONDERE in § 39 Abs 1 Satz 1 Wr LPVG 1985 kommt nicht ausschließlich die Funktion eines Verweises auf sonstige, außerhalb des § 39 Wr LPVG 1985 ausdrücklich geregelte Mitwirkungsrechte zu, wie dies zB in § 40 Abs 1 Wr LPVG 1985 der Fall ist. Es schließt nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1999

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