Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion A, Wachzimmer K. Er ist weiters Obmann des Dienststellenausschusses für die Bediensteten der Sicherheitswache bei der Bundespolizeidirektion A und im Rahmen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst Vorsitzender der Sektion n, Sicherheitswache R. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 11. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §38;PVG 1967 §28 Abs1 idF 1971/284;PVG 1967 §28 Abs2 idF 1971/284;
Rechtssatz: Die Klärung der Frage, in welcher Funktion (in seiner Funktion als Personalvertreter oder als gewerkschaftlicher Funktionär) der Beamte gehandelt hat, ist nur für die Entscheidung maßgebend, ob der Ausschuß nach § 28 Abs 2 PVG die Zustimmung zu erteilen hat oder nicht. ... mehr lesen...
Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §28 Abs1 idF 1971/284;PVG 1967 §28 Abs2 idF 1971/284;PVG 1967 §41 Abs1 idF 1971/284;PVG 1967 §41 Abs2 idF 1971/284;
Rechtssatz: Hat die Personalvertretungsaufsichtskommission den Beschluß des Dienststellenausschusses, mit welchem die Zustimmung zur Geltendmachung der dienstrechtlichen Verantwortung des Beamten verweigert worden ist, aufgehoben, so ersetzt dies nicht d... mehr lesen...