Entscheidungen zu § 21 Abs. 5 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Pvak 2021/3/5 A3-PVAB/21

A 3-PVAB/21 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag von Abteilungsinspektor A, die Handlungsunfähigkeit des Dienststellenausschusses der JA *** für die Bediensteten des Exekutivdienstes (DA) festzustellen, gemäß § 41 Abs. 1 PVG entschieden: Der Antrag wird a... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 05.03.2021

RS Pvak 2021/3/5 A3-PVAB/21

Norm: PVG §21 Abs4PVG §21 Abs5 Schlagworte Ruhen der Personalvertretungsfunktion; Vertretung eines Mitgliedes, dessen Funktion ruht
Rechtssatz: Ein DA-Mitglied, dessen Mitgliedschaft ruht, darf keine Handlungen und Unterlassungen für das PVO ausüben, so auch nicht die Namhaftmachung eines Ersatzmitglieds. Im Fall des Ruhens der Mitgliedschaft eines DA-Mitglieds tritt gemäß § 21 Abs. 4 PVG in Verbindung mit § 21 Abs. 5 PVG vertretungsweise a... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 05.03.2021

RS Pvak 2021/3/5 A3-PVAB/21

Norm: PVG §21 Abs4PVG §21 Abs5PVG §23 Abs2 litd Schlagworte Beendigung der Tätigkeit eines PVO vor Ablauf der Funktionsperiode
Rechtssatz: Kam es im vorliegenden Fall zu keiner Vertretung des DA-Vorsitzenden iSd der zuvor genannten Bestimmungen des § 21 PVG, verblieben trotz Ruhens der Funktion des DA-Vorsitzenden nach wie vor drei Mitglieder im DA. Diese Zahl liegt über der Hälfte seiner gewählten Mitglieder, weshalb der DA weiterhin handl... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 05.03.2021

TE Pvak 2017/9/18 A 10-PVAB/17

A 10-PVAB/17 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag der FI.in A, den Beschluss des Dienststellenausschusses *** (DA) auf Ausschluss von A vom DA gemäß § 22 Abs. 3 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 18.09.2017

RS Pvak 2017/9/18 A 10-PVAB/17

Norm: PVG §21 Abs4PVG §21 Abs5 Schlagworte Ersatz für PVO-Mitglieder bei Ruhen der Mitgliedschaft
Rechtssatz: § 21 Abs. 5 PVG sieht in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 4 PVG für den Fall des Ruhens der Mitgliedschaft zum DA folgende Regelung vor: An die Stelle des Mitgliedes, dessen Mandat ruht, tritt ein/e nicht gewählte/r Kandidat/in des Wahlvorschlages, der das Mitglied enthielt, dessen Mandat ruht. Die Auswahl aus der Liste der Ersa... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 18.09.2017

RS Pvak 2017/9/18 A 10-PVAB/17

Norm: PVG §21 Abs4PVG §21 Abs5PVG §22 Abs3 Schlagworte Vertretung von PVO-Mitgliedern bei Verhinderung; Ersatz für PVO-Mitglieder bei Ruhen der Mitgliedschaft
Rechtssatz: Der PV, dessen Funktion ruht, ist nicht mehr berechtigt, sich nach §22 Abs.3 PVG durch ein Ersatzmitglied vertreten zu lassen, sondern es sind die Regelungen des § 21 Abs. 4 und 5 PVG zu beachten (Schragel, PVG, § 21, Rz 7). European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 18.09.2017

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