Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/2 98/16/0137

Aus der Beschwerdeschrift, ihrer Ergänzung und der vorgelegten Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hatte als Rechtsanwalt eines Klienten ungestempelt eine Vorstellung gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Guntramsdorf als Baubehörde zweiter Instanz an die Gemeindeaufsichtsbehörde eingebracht. Dafür wurden ihm vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien Stempelgebühren sam... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1998

RS Vwgh 1998/7/2 98/16/0137

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §9 Abs2;GebG 1957 §13 Abs1;GebG 1957 §13 Abs3;
Rechtssatz: § 13 Abs 3 GebG stellt eine lex specialis für die von § 13 Abs 1 GebG erfaßten Stempelgebühren dar. § 9 Abs 2 BAO betrifft nach seiner ausdrücklichen Anordnung nur die Haftung für Handlungen in Ausübung des Berufes BEI DER BERATUNG IN ABGABENS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1995/8/2 94/13/0095

Der Beschwerdeführer war Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen einer Handelsgesellschaft, der am 2. März 1983 eröffnet und am 5. Juli 1991 nach Verteilung der Masse aufgehoben worden war. Im Zuge einer nach § 151 Abs. 1 BAO nach Aufhebung des Konkurses in Angriff genommenen abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Prüfer zur Auffassung, daß in den Jahren 1988 bis 1990 und im Zeitraum von Jänner bis März 1991 von der Konkursmasse zwar entweder keine oder fast ausschließlich unech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.08.1995

RS Vwgh 1995/8/2 94/13/0095

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §9 Abs2;KO §80;
Rechtssatz: Die besonderen Voraussetzungen einer Haftung der Angehörigen der im § 9 Abs 2 BAO genannten Berufsgruppen setzt nach dem Wortlaut dieser Bestimmung voraus, daß die Haftung auf Handlungen gestützt wird, die sie bei der Beratung in Abgabensachen in Ausübung ihres Berufes vorgenomme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.1995

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