Entscheidungen zu § 38 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/1/29 Fr 2020/13/0001

1 Der am 19. November 2019 beim Bundesfinanzgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2019 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Sohin war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. 3 Dieser Beschluss war vom Verwaltungsgerichtshof zu fassen (vgl. etw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.01.2020

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