Entscheidungen zu § 281a BAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2021/6/7 G176/2020, E1077/2020

1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 und 4 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährl... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.06.2021

RS Vfgh 2021/6/7 G176/2020, E1077/2020

Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcBAO §281aVfGG §7 Abs2, §15 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines bedingten Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der BAO wegen Unzulässigkeit; kein Vorliegen eines – an ein Hauptbegehren anknüpfenden – Eventualantrags
Rechtssatz: Der Antrag auf Aufhebung des §281a BAO ist schon deshalb unzulässig, weil es sich dabe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.06.2021

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