Entscheidungen zu § 26 Abs. 2 BAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2003/12/11 12Os109/03

Norm: BAO §26 Abs2
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "gewöhnlicher Aufenthalt" verlangt körperliche Anwesenheit. Weiters müssen die Umstände (Absicht hat dabei keine Bedeutung) dafür sprechen, dass Anwesenheiten nicht nur vorübergehend sein sollen, dass also eine gewisse sachlich-räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort bestehen soll, wobei die Lebensverhältnisse, die geschäftliche Betätigung am Aufenthaltsort usw zu berücksichtigen sind. Ein me... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.2003

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten