Entscheidungen zu § 212 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/22 98/13/0227

Mit Bescheid vom 11. Juni 1996, zugestellt am 12. Juni 1996, wurden gegenüber der Beschwerdeführerin für 1996 und Folgejahre Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer in Höhe von S 22,064.900,-- festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 23. Juli 1996 erhob die Beschwerdeführerin dagegen Berufung. Nach einer beigelegten Vorschaurechnung für 1996 ergebe sich ein steuerpflichtiges Einkommen von S 6,994.000,--. Es werde daher beantragt, die Körperschaftsteuervorauszahlungen für 1996 und Folgejahr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.2000

RS Vwgh 2000/3/22 98/13/0227

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs3;BAO §212 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;BAO §218 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Ansicht, dass eine Nachfrist gem § 218 Abs 2 BAO grundsätzlich nur zur Zahlung verwendet werden könne, sodass eine Berufung gegen die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht hinausschieben könne, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.2000

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