Entscheidungen zu § 173 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS Vwgh 2022/8/4 Ra 2022/13/0070

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §173 Abs1BAO §269 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Es steht im Ermessen des BFG, ob eine Aussage des Zeugen schriftlich eingeholt wird. Kommt es im Hinblick auf die Klärung einer strittigen Sachfrage auf den persönlichen Eindruck vom Zeugen an, wird eine persönliche Befragung des Zeugen erforderlich sein; soll hingegen der Zeuge ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.08.2022

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/17 91/17/0196

Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 27. November 1989 wurde der abgabenpflichtige Umsatz des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 15. Juli 1988 auf Grund des Ergebnisses der in seinem Betrieb ("X-Keller") in Innsbruck durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß den Bestimmungen des Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetzes, LGBl. Nr. 102/1973 in der geltenden Fassung (im folgenden: Tir GetrStG) mit insgesamt S 3,256.990,-- festgestellt und die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1993

RS Vwgh 1993/12/17 91/17/0196

Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §166;BAO §169;BAO §173 Abs1;LAO Tir 1984 §129;LAO Tir 1984 §132;LAO Tir 1984 §136;
Rechtssatz: § 136 Tir LAO 1984 sieht eine telefonische Einvernahme eines Zeugen nicht vor. § 129 Tir LAO 1984 normiert zwar die Unbeschränktheit von Beweismitteln; soll jedoch mit Hilfe der Einvernahme Dritter ein Beweismittel erhöhter Aussage... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1989/12/21 87/17/0021

Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 5. Juli 1979 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin für die im Gemeindegebiet errichtete "Wohnanlage B" gemäß den §§ 3, 5 und 6 der Wasserleitungsordnung (WLO) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde B eine Wasseranschlußgebühr in Höhe von S 1,020.000,-- festgesetzt. Der Bürgermeister berief sich hiebei auf § 5 Abs. 1 lit. a WLO in der geltenden Fassung, wonach "für Appartementhäuser (Zweitwohnungen u.dgl.) eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1989

RS Vwgh 1989/12/21 87/17/0021

Index: Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenL34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §62AbgVG Vlbg 1984 §69 Abs3BAO §143BAO §173 Abs1 Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/6, S 339;
Rechtssatz: Das Gesetz sieht eine telephonische Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung) nicht vor. Eine Berufung auf die Vorschriften betreffend Auskunftsperson... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0093

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §166;BAO §173 Abs1;
Rechtssatz: Die Vernehmung des Steuerpflichtigen ist kein in der BAO typisiertes Beweismittel, sodaß auf sie § 166 BAO anzuwenden ist. Formvorschriften für ihre Durchführung bestehen somit nicht. Da selbst die Zeugenvernehmung gem § 173 Abs 1 BAO schriftlich erfolgen kann, wenn die Abgabenb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1987

Entscheidungen 1-6 von 6

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