Entscheidungen zu § 112 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2003/1/20 2002/17/0275

1.1. Die Kontrollorgane einer Zollwacheabteilung beanstandeten am 3. April 2002, dass am PKW des Beschwerdeführers die Jahresvignette über die Entrichtung der zeitabhängigen Autobahnmaut vorschriftswidrig - lediglich mit einer Selbstklebefolie - an der Windschutzscheibe angebracht gewesen sei. Gemäß § 12 Abs. 3 des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201, in der geltenden Fassung, wurde vom Beschwerdeführer wegen nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der zeitabhängigen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.01.2003

RS Vwgh 2003/1/20 2002/17/0275

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §112 Abs1;BAO §112 Abs2;BAO §112 Abs3;
Rechtssatz: Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise ist generell die Behörde berufen, der gegenüber das ordnungswidrige Verhalten gesetzt wurde bzw. der gegenüber die beleidigenden Ausdrücke in Schriftform gefallen sind, wobei selbst der Sache der Eingabe nach unzuständige Behörden di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.2003

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