Entscheidungen zu § 103 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

RS Vwgh 2022/6/22 Ra 2019/13/0047

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1 BAO §224 BAO § 103 heute BAO § 103 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 103 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.2022

TE Vwgh Beschluss 2017/12/19 Ra 2017/16/0168

1 Zur Darstellung des Verwaltungsgeschehens wird zunächst in sinngemäßer Anwendung zu § 43 Abs. 2 und 9 VwGG auf den Beschluss vom heutigen Tag, Ra 2017/16/0167, verwiesen. Mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 12. November 2014 holte die - rechtsfreundlich vertretene - Revisionswerberin die versäumte Prozesshandlung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid nach. Mit Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.12.2017

TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/17 99/14/0029

Mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. Februar 1994 wurde die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ihre Geschäftsführungsfunktion als Haftungspflichtige gemäß § 9 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der K GmbH im Ausmaß von S 643.676,-- herangezogen. In einer dagegen erhobenen Berufung führte die durch einen Rechtsanwalt vertretene Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus, sie sei über Ersuchen der Hannelore K nur "proforma Geschäftsführerin" der K GmbH gewesen. Dass sie ledigl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 99/14/0029

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1;BAO §224; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0174 B 8. März 1994 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Geltendmachung von Haftungen gemäß § 224 BAO handelt es sich um Erledigungen im Einhebungsverfahren iSd § 103 Abs 1 BAO (§ 224 BAO findet sich im 06ten Abschnitt der Bundesabgabenordnung, der von der Einhebung der Abgaben handelt). Die Abgabenbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

TE Vwgh Beschluss 1994/3/8 93/14/0174

Mit jeweils getrennt ausgefertigten, am 22. Februar 1993 den Beschwerdeführern zugestellten Bescheiden nahm das Finanzamt die Beschwerdeführer nach §§ 9 und 80 BAO als Haftende für Abgabenschulden einer GmbH & Co KG in Anspruch. Am 19. März 1993 langte beim Finanzamt eine, vom auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschreitenden Rechtsanwalt verfaßte Berufung gegen die eben erwähnten Bescheide ein, in deren Rubrum die Worte "VM erteilt" aufscheinen. Eine Urkunde über die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 93/14/0174

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1;BAO §224;
Rechtssatz: Bei der Geltendmachung von Haftungen gemäß § 224 BAO handelt es sich um Erledigungen im Einhebungsverfahren iSd § 103 Abs 1 BAO (§ 224 BAO findet sich im 06ten Abschnitt der Bundesabgabenordnung, der von der Einhebung der Abgaben handelt). Die Abgabenbehörden sind daher nach dieser Gesetzesstelle aus Zweckmäßigkeitsgrün... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1993/11/24 92/13/0288

Da der Beschwerdeführer Einkommensteuervorschreibungen für die Jahre 1986 bis 1988 nicht termingerecht entrichtete, wurden ihm mit Bescheid vom 9. September 1991 Säumniszuschläge im Ausmaß von insgesamt S 4.955,-- vorgeschrieben. Mit Bescheid vom 10. September 1991 wurde einem Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Einhebung betreffend die genannten Einkommensteuervorschreibungen stattgegeben. In den Verwaltungsakten findet sich die Kopie eines Bescheides vom 10. Sept... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/13/0288

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs1 idF 1982/201;BAO §217;RAO 1868 §8;VwGG §27; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 642-643;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist gemäß § 103 Abs 1 BAO idF des Zustellrechtsanpassungsgesetzes, BGBl Nr 1982/201 berechtigt, eine Berufungserledigung betreffend die Vorschreibung von Säu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

RS Vwgh 1956/1/24 1232/53

Index: AVG, Wohnungswesen32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §23 Abs1BAO §103 Abs1 implizit
Rechtssatz: Eine Ersatzzustellung ist nur dann zulässig und wirksam, wenn das Schriftstück der Person, an die es gerichtet ist, überhaupt als Schriftenempfänger zugestellt werden darf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1956:195300123... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1956

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