Entscheidungen zu § 22 Abs. 5 BUAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2007/3/2 9ObA10/06w

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Entscheidung | OGH | 02.03.2007

TE OGH 2006/11/23 8ObA76/06v

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Entscheidung | OGH | 23.11.2006

TE OGH 2004/5/27 8ObA48/04y

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Entscheidung | OGH | 27.05.2004

TE OGH 2002/8/8 8ObA156/02b

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Entscheidung | OGH | 08.08.2002

TE OGH 2002/6/5 9ObA97/02h

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Entscheidung | OGH | 05.06.2002

TE OGH 1993/2/24 9ObA311/92

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.Juni 1951 für die beklagte Partei im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg in T***** beschäftigt. Mit 30.September 1991 beendete die Klägerin diese Beschäftigung und bezieht seit 1.Oktober 1991 eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer. Die Klägerin besorgte von Anfang an sowohl die Geschäfte einer Posthilfstelle als auch die Postzustelldienste. Zur Führung der Posthilfstelle stellte s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1993

RS OGH 1992/9/2 9ObA138/92, 9ObA311/92, 9ObA97/02h, 8ObA156/02b, 8ObA48/04y, 8ObA76/06v, 9ObA10/06w,

Norm: BUAG §22 Abs5BUAG §25 Abs3BUAG §25 Abs4BUAG §25 Abs5JN §1 BIaZPO §228 C2
Rechtssatz: Für das gegen den Arbeitgeber gerichtete Begehren auf Feststellung der Dauer eines in der Vergangenheit beendeten Arbeitsverhältnisses ist der Rechtsweg zulässig. Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist auch zu bejahen, wenn sie für sozialversicherungsrechtliche Belange maßgeblich ist; es ist Sache der Verwaltungsbehörde, welche Schlüsse sie aus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1992

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