Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art20 Abs3;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG 2003 §1 Abs2;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;TKMV 2003 §1 Z14;
Rechtssatz: Bei der Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten nicht marktbeherrschender Betreiber kann es nicht ausschließlich auf deren konkrete Kosten bei der... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art20 Abs3;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG 1997 §41;TKG 2003 §1 Abs2;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;
Rechtssatz: Auch bei der Entscheidung über eine Zusammenschaltungsstreitigkeit gemäß den §§ 48 und 50 TKG 2003 ist - wie dies der VwGH im Hinblick auf Zusammenschalt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 in Verbindung mit § 117 Z. 7 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Entsprechend der Präambel des Spruchpunktes A ("Zusammenschaltungsanordnung") habe die Anor... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000E3L E1520100091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0022 Universaldienst-RL Art30 Abs2;EURallg;TKG 2003 §133 Abs7;TKG 2003 §23 Abs2;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/03/0152 E 31. Jänner 2005 2004/03/0213 E 31. März 2005 2004/03/0150 E 31. Jänner 2005
Rechtssatz: § 48 TKG 2003 normiert eine Verpflichtun... mehr lesen...