I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 in Verbindung mit § 117 Z. 7 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Entsprechend der Präambel des Spruchpunktes A ("Zusammenschaltungsanordnung") habe die Anor... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000E3L E1520100091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0022 Universaldienst-RL Art30 Abs2;EURallg;TKG 2003 §133 Abs7;TKG 2003 §23 Abs2;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/03/0152 E 31. Jänner 2005 2004/03/0213 E 31. März 2005 2004/03/0150 E 31. Jänner 2005
Rechtssatz: § 48 TKG 2003 normiert eine Verpflichtun... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 37 Abs. 2 TKG 2003 fest, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz" über beträchtliche Marktmacht verfüge und legte ihr spezifische Verpflichtungen (im Wesentlichen: Gleichbehandlungspflicht hinsichtlich Qualität und Preise, Veröffentlichung eines Standardangebotes mit Mindestinhalten, kostenorientierte Festsetzung der Terminierungsentgelte) auf. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Feststellung beträchtlicher Marktmacht - Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 37 Abs. 2 TKG 2003 fest, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz" über beträchtliche Marktmacht verfüge und legte ihr... mehr lesen...