Entscheidungen zu § 6 FSG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 2005/05/02 KUVS-209/10/2005

Rechtssatz: Die bescheidmäßige Aufforderung, sich innerhalb bestimmter Frist einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die eventuell zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen, ist gerechtfertigt, wenn im Rahmen einer Befragung durch einen Gendarmeriebeamten der Berufungswerber sich an ein Verkehrsgeschehen nicht mehr erinnert, im Rahmen des Gesprächs der Beamte eine Schwerhörigkeit feststellte, weil die Unterhaltung sehr laut geführt werden mus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.05.2005

RS UVS Kärnten 2003/07/24 KUVS-1251/2/2003

Rechtssatz: Voraussetzung der Anordnung einer Nachschulung nach § 4 Abs. 3 FSG ist, dass der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß (Abs. 6) begeht oder gegen die Bestimmung des Abs. 7 verstößt, wobei die Rechtskraft der Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes abzuwarten ist. § 4 Abs. 6 Z 2 lit a erklärt die mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr al... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.07.2003

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