Entscheidungen zu § 5 FSG

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Oberösterreich 2006/06/06 VwSen-521304/7/Br/Ps

Rechtssatz: Kritische Würdigung eines negativen amtsärztlichen Gutachtens bei der Diagnose "wahnhafte Störung". Eine Bindung der Behörde an negatives unschlüssiges Gutachten kann aus § 8 Abs.3 FSG im Entzugsverfahren nicht bestehen. Dies würde die Kompetenz der Behörde als Entscheidungsträger unterlaufen und im Ergebnis den Sachverständigen an Stelle der Behörde treten lassen. Schlagworte Anforderungen an Schlüssigkeit eines SV-Gutachten "wahnhafte Störung" mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.06.2006

RS UVS Kärnten 2005/05/02 KUVS-209/10/2005

Rechtssatz: Die bescheidmäßige Aufforderung, sich innerhalb bestimmter Frist einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die eventuell zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen, ist gerechtfertigt, wenn im Rahmen einer Befragung durch einen Gendarmeriebeamten der Berufungswerber sich an ein Verkehrsgeschehen nicht mehr erinnert, im Rahmen des Gesprächs der Beamte eine Schwerhörigkeit feststellte, weil die Unterhaltung sehr laut geführt werden mus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.05.2005

RS UVS Vorarlberg 2005/03/07 411-016/05

Rechtssatz: Aus dem Führerscheingesetz ergibt sich nicht, dass bereits mit dem Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung ein ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung des Antragstellers vorzulegen ist. Der § 8 Abs 1 FSG bestimmt lediglich, dass der Antragsteller der Behörde ein solches ärztliches Gutachten vor derErteilung einer Lenkberechtigung vorzulegen hat. Da somit im gegenständlichen Fall kein Mangel des Antrages auf Erteilung der Lenkberechtigung vorliegt, durfte dieser ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 07.03.2005

RS UVS Kärnten 2004/03/11 KUVS-1970/6/2003

Rechtssatz: § 23 Abs. 3 Z 1 (erster Halbsatz) FSG insbesondere die in Rede stehende Wendung ?während mindestens sechs Monaten aufhielt", allein bringt nicht explizit zum Ausdruck, dass es sich - betrachtet vom Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Lenkberechtigung - um einen durchgehenden sechsmonatigen Aufenthalt handeln müsse. Dass die in Rede stehende Wendung das Erfordernis eines durchgehenden sechsmonatigen Aufenthaltes zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Lenkberechtigun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.03.2004

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