Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Stellt man dem gemeinen Wert der durch "Erbschaftskauf" erworbenen Liegenschaften in der Höhe von S 10,100.000,-- den gemeinen Wert der Gegenleistung in der Höhe von S 6,100.100.-- gegenüber, wobei diese Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht, so erscheint die Bejahung eines zur Annahme einer g... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein Kaufvertrag im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch von keinem der Vertragspartner zur Gänze erfüllt, so ist beim Erben die sich im Vermögen des Erblassers befindliche Anzahlung und die restliche Kaufpreisforderung als Vermögensanfall der Erbschaftssteuer zu unterziehen (§ 1062 ABGB). Der Besitz und das (bü... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß bei der ErbSt neben den im § 19 Abs 2 ErbStG genannten Einheitswerten auch der Einheitswert des Betriebsvermögens zu berücksichtigen ist. Vielmehr ist der Teilwert aller Wirtschaftsgüter, die am Tag des Erbanfalles einem Unternehmen dienen, bei der Besteuerung der Erbschaft zum Ansatz zu bringen. Der vom Erben be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §652;ABGB §725;ErbStG §12 Abs1 Z1 lith;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §5 Abs4;
Rechtssatz: Beim Vorvermächtnis gilt - selbst wenn nicht schon auf Grund des § 725 letzter Fall ABGB, dann jedenfalls durch die Verweisung in § 652 ABGB - das Surrogationsprinzip. Nach diesem Prinzip tritt ua unmittelbar an die Stelle aufgewendeter Nachlaßmit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs2;ErbStG §20 Abs6;ErbStG §8 Abs4;
Rechtssatz: Im Anschluß an das Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 12.12.1985, 83/16/0178, VwSlg 6058 F/1985, sind vom Erwerb einer Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten mit Grundstücken (aus dem Nachlaß) abfindenden Erbes gemäß § 20 Abs 6 ErbStG lediglich die Einheitswerte abzuziehen. Die Pflichtteilsberechtigten (... mehr lesen...