Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-20 von 20

TE Vwgh Erkenntnis 2007/2/28 2006/16/0190

Am 17. September 1996 verstarb Maria R, die Janina S testamentarisch zur Alleinerbin berief und unter anderem ihrem im Ausland wohnenden Neffen Amos R ein Legat in der Höhe von 2 Millionen Schilling vermachte. Janina S verstarb am 3. September 1997. Mit Einantwortungsurkunde vom 5. Juli 1999 antwortete das Bezirksgericht Hietzing den gesamten Nachlass nach Maria R der Verlassenschaft nach Janina S ein. Alleinerbin nach Janina S war die Beschwerdeführerin, der der Nachlass na... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/9 2000/16/0376

Marianne (auch Maria Anna) N. war testamentarische Alleinerbin nach dem am 15. Februar 1997 verstorbenen Alois N. Die Erbin gab im Verlassenschaftsverfahren eine unbedingte Erbserklärung ab. Alois N. vermachte seinem Sohn Alois N. und der erblasserischen Schwiegertochter Silvia N. ein lebenslanges Wohnungsrecht an einer bestimmten Liegenschaft. Mit Bescheiden vom 6. April 1998 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz Alois N. Erbschaftssteuer in Höhe von S 3.450,-... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.11.2000

RS Vwgh 2000/11/9 2000/16/0376

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;ErbStG §12 Abs1;ErbStG §13 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabenanspruch nach § 4 Abs 1 BAO bzw nach § 12 Abs 1 ErbStG entsteht ex lege, also ohne behördliche Tätigkeit. Das Gleiche gilt auch für die Entstehung der Haftungsverpflichtung. Werden die Haftungsvoraussetzungen erfüllt, wird also der materiell-rechtliche Haftungstatbesta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.2000

RS Vwgh 2000/11/9 2000/16/0376

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §4;ErbStG §13 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechtspositionen eines Rechtssubjekts auf den Rechtsnachfolger über (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar/2, 44). Der Gesamtrechtsnachfolger tritt somit in materiellrechtlicher und in verfahrensrechtlicher Sicht voll an die Stelle des Rechtsvorgängers (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.2000

RS Vwgh 2000/11/9 2000/16/0376

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;ErbStG §13 Abs2;
Rechtssatz: Die Haftung für eine Abgabenschuld ist nur insoferne akzessorisch, als sie das Bestehen des Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhalts voraussetzt (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049). Das konstitutive Element des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/16 94/16/0288

Die Beschwerdeführerin ist (Mit-)Erbin nach der am 10. April 1986 verstorbenen Erblasserin Attie F. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 20. Februar 1989, A 210/86, wurde der Nachlaß nach Attie F. unter anderem der Beschwerdeführerin zu einem Viertel und Viktor Hermann L. zu einem Achtel eingeantwortet und die Verlassenschaftsabhandlung für beendet erklärt. Nach dem Inhalt der Akten (insbesondere einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 26. Nove... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1995

RS Vwgh 1995/3/16 94/16/0288

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Erbe in der Lage ist, die Haftungsschuld aus anderen Mitteln als dem Erbteil zu entrichten, hat für die Erlassung des Haftungsbescheides keine Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160288.X02 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

RS Vwgh 1995/3/16 94/16/0288

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;AußStrG §180;ErbStG §13 Abs2;
Rechtssatz: Der Nachlaß iSd § 531 ABGB setzt sich aus den vom Erblasser zurückgelassenen Vermögenswerten zusammen und existiert als Rechtssubjekt vom Zeitpunkt des Todes des Erblassers bis zum Eigentumserwerb durch den Erben mittels der Einantwortung (Hinweis: Koziol/W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/26 89/16/0149

Am 28. Mai 1987 verstarb der Ehegatte der Beschwerdeführerin. Da er eine letztwillige Verfügung nicht getroffen hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein, nach der die Beschwerdeführerin als erbliche Witwe und seine beiden Söhne zu je einem Drittel des Nachlasses erbberechtigt waren. Die von den drei Erben zu je einem Drittel abgegebenen bedingten Erbserklärungen wurden mit Beschluß vom 9. Juni 1987 vom Verlassenschaftsgericht angenommen. Im Zug der Verlassenschaftsabhandlung wurde am ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1995

RS Vwgh 1995/1/26 89/16/0149

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §550;ErbStG §12;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §13 Abs2;ErbStG §2;
Rechtssatz: Erben können als primäre Schuldner nach § 13 Abs 1 ErbStG nicht gemeinsam zur Abgabenleistung herangezogen werden. Dies könnte nur unter Anwendung des Abs 2 des § 13 ErbStG erfolgen. Da die Erbschaftssteuer als Erbanfallsteuer und nicht als Nachlaßsteuer konz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0094

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Erblasserin, deren Eltern bereits gestorben waren, war ledig gewesen. Sie hatte weder Kinder noch Nachkommen vorverstorbener Kinder gehabt. In ihrer letztwilligen Verfügung vom März 1989 hatte sie ihren Bruder (Vater der Beschwerdeführer) zum Alleinerben eingesetzt (und hier nicht weiter zu erwähnenden Personen je eine Geldsumme zugedacht). In der Verlassenschaftsabhandlung nach der am 4. Oktober 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0094

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §7 Abs1;ErbStG §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0045 3 Stammrechtssatz Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner Erstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/25 91/16/0045

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Inländerin, die u.a. Eigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Wien (mit einem zuletzt festgestellt gewesenen Einheitswert von S 722.000,--) gewesen war, war am 9. Mai 1989 gestorben. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung war ein Reinnachlaß (Aktiva: S 743.499,82 einschließlich der mit dem genannten Einheitswert bewerteten Liegenschaft; Passiva: S 730.854,88 ohne 1. die Gebühren des Sachverständigen He... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0045

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1993, 307;
Rechtssatz: Für die "Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen" im Sinne des § 13 Abs 2 ErbStG ist nicht der Einheitswert, sondern der Verkehrswert der Nachlaßliegenschaft maßgebend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160045.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0045

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §13 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1993, 307; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 90/16/0196 3 Stammrechtssatz Das Ermessen ist auch bei der Erbenhaftung des § 13 Abs 2 ErbStG im Sinne einer Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme zu üben. Es wird daher im allgemeinen nur dann gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0045

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §7 Abs1;ErbStG §13 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1993, 307;
Rechtssatz: Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner Erstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0045

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §13 Abs2;ErbStG §19; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1993, 307;
Rechtssatz: Die Einheitswerte bebauter Grundstücke machen erfahrungsgemäß in der Regel nur einen Bruchteil des Verkehrswertes aus (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, Band II2, Wien 1988, S 29). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/23 90/16/0196

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 19. Februar 1988, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin für einen noch näher zu bezeichnenden Erwerb durch Erbanfall Erbschaftssteuer festgesetzt und die Haftung der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1992

RS Vwgh 1992/4/23 90/16/0196

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art130 Abs2;ErbStG §13 Abs2;
Rechtssatz: Das Ermessen ist auch bei der Erbenhaftung des § 13 Abs 2 ErbStG im Sinne einer Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme zu üben. Es wird daher im allgemeinen nur dann gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe beim Eigenschuldner gefä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1992

RS Vwgh 1989/3/30 88/16/0239

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §7 Abs1;ErbStG §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1868/63 E 23. Jänner 1964 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer Gesamtschuldnerschaft kann das Finanzamt wählen, welchen der Gesamtschuldner es zur Abgabenleistung heranzieht. Es kann den Haftungspflichtigen auch dann zur Leistung heranziehen, wenn es den Abgabenschuldner... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1989

Entscheidungen 1-20 von 20

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