Begründung: Die am 23. 2. 1958 geborene Klägerin war von 1983 bis 1998 als Inhaberin eines Textilhandelsbetriebes (Einfraubetrieb) selbständig erwerbstätig; seitdem ist sie ohne Beschäftigung. Aufgrund ihrer Leiden, darunter besonders Neurodermitis und weitreichende Inhalations- und Nahrungsmittelallergie, kann die Klägerin nur mehr leichte Arbeiten im Sitzen, Stehen oder Gehen im Freien sowie in geschlossenen Räumen unter Einhaltung der üblichen Ruhepausen verrichten. Arbeiten ... mehr lesen...
Norm: AMG §1 Abs5AMG §11 Abs1AMG §12 Abs2ASVG §136 Abs1B-KUVG §64 Abs1BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Die Zulassung von Arzneispezialitäten hat zwar durch einen rechtsgestaltenden Bescheid zu erfolgen. Aus § 12 Abs 2 AMG, in welchem ausdrücklich der Fall eines Antrages auf Kostenübernahme einer in Österreich nicht zugelassenen Arzneispezialität bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger vorgesehen wurde, ist aber zwingend abzul... mehr lesen...
Norm: ASVG §136 Abs1B-KUVG §64 Abs1BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Aufgrund der geltenden Rechtslage ist nicht erkennbar, daß primär nur "konventionelle Medikamente" angewendet werden dürfen bzw daß unter "notwendigen Arzneien" nur solche Medikamente zu verstehen sind, die im österreichischen Arzneimittel-Kodex (Heilmittelverzeichnis, früher Spezialitätenverzeichnis) verzeichnet sind; maßgebend im Rahmen der Krankenbehandlung ist vielmeh... mehr lesen...