Norm: ASGG §67ASVG §209 Abs1ASVG §210 Abs1ASVG §210 Abs2B-KUVG §108 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Versicherungsträger über die Bildung einer Gesamtrente nicht abgesprochen hat, steht der Entscheidung des Gerichtes über die Gesamtrente grundsätzlich nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 184/93 Veröff: SZ 66/154 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §183ASVG §210 Abs2B-KUVG §108 Abs2
Rechtssatz: Versäumt der Versicherungsträger die Zweijahresfrist zur Bildung einer Gesamtrente, so überdauern die gesonderten Rentenleistungen als Dauerrenten den Zweijahreszeitraum; die Bildung einer Gesamtrente ist dann gemäß § 94 B-KUVG (§ 183 ASVG) nur mehr bei einer Änderung der Verhältnisse zulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 ... mehr lesen...