Entscheidungen zu § 9 WaffG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1973/8/16 9Os56/73, 13Os171/76

Norm: WaffG 1967 §3WaffG §9WaffG §36 Abs1 lita
Rechtssatz: Bereits ein wesentlicher (verwendungsfähiger) Waffenbestandteil stellt, wenn daraus durch Reparatur oder entsprechende Behandlung eine gebrauchsfähige Faustfeuerwaffe hergestellt werden kann, ein taugliches Objekt eines unbefugten Besitzes im Sinne des § 36 Abs 1 lit a WaffG dar. Entscheidungstexte 9 Os 56/73 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.08.1973

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