Entscheidungen zu § 29 Abs. 3 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/29 92/01/0838

Mit Bescheid vom 21. Jänner 1992 wies die Bundespolizeidirektion Wien den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenscheines vom 17. Oktober 1991 gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz 1986 ab. Zur Begründung: führte die Behörde erster Instanz aus, daß in der Person des Beschwerdeführers die gemäß § 6 Waffengesetz 1986 geforderte Verläßlichkeit nicht gegeben sei und ging dabei von folgendem, sich aus der von einem Polizeiorgan erstatteten Anzeig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1993

RS Vwgh 1993/10/29 92/01/0838

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1986 §29 Abs3;WaffG 1986 §5 Abs2 litb;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: "Geladen" ist eine Waffe auch dann, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden (Hinweis E 28.3.1980, 564/80, VwSlg 10091 A/1990). Die gleiche Überlegung gilt auch für den Fall einer gesich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1993

RS Vwgh 1993/10/29 92/01/0838

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1986 §29 Abs3;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Wer auf einer offenen Straße ein mit Gummigeschoßen unterladenes Schrotrepetiergewehr mit sich führt (hier in eine Decke gehüllt), hat iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG die Waffe nicht sorgfältig "verwahrt", sondern "geführt". Ebenso wie das unbefugte Führen einer Faustfeuerwaffe stellt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1993

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